Zur Begrüdung heißt es, dass sich das Coronavirus in kurzer Zeit weltweit verbreitet habe. Ab Mitte Oktober seiein starker Anstieg der Meldefälle zu beobachten gewesen. Die Infektionszahlen würden deutlich das Niveau der zweiten und der bisher intensivsten Corona-Welle übersteigen. Angesichts des nach wie vor sehr hohen Niveaus, insbesondere auf den Intensivstationen, auf welchem sich die Zahl der stationär behandelten COVID-19-Patienten befindet, seien die Einschränkungen gerechtfertigt.
Das Landratsamt München habe die Ortskenntnis der Gemeinden und Städte genutzt, um die publikumsträchtigen Plätze, die insbesondere in der Silvesternacht von Menschenansammlungen frequentiert werden, zu bestimmen. In Abstimmung mit den Gemeinden und Städten im Landkreis München seien die in der Allgemeinverfügung genannten Plätze/Orte beziehungsweise ihr Umfeld festgelegt worden.
„Die Festlegung dieser Plätze war aus Infektionsschutzrechtlicher Sicht erforderlich. Die Besonderheiten der Silvesternacht bringen es mit sich, dass typischerweise häufig spontan Ansammlungen in gelöster Stimmung auch zwischen einander zuvor fremden Personen erfolgen. So positiv spontane Freude und daraus resultierende – friedliche – Feiern und Zusammenkünfte außerhalb der derzeitigen Pandemie auch sind: Unter den derzeitigen Bedingungen der Pandemie ist dieses Verhalten in besonderer Weise geeignet, die Dynamik des Infektionsgeschehens zu vergrößern“, heißt es in der Verfügung.
Das Verbot betrifft folgende Plätze:
Aschheim: Vorplatz Kulturelles Gebäude, Münchner Straße 8, Eingang Herdweg; Platz um Ismaninger Straße; Aschheim, Erdinger Straße 12-18; Ortsmitte Aschheim, Franz-Ruthus-Brunnen, Feldkirchner Straße 2-4; Erholungspark Aschheim, verlängerte Uttastraße.
Feldkirchen: Maibaumplatz (zwischen Hohenlindner Straße und Emeranstraße); Rathausplatz; Skatepark Feldkirchen; Kreuzung der Straßen Am Kiesgrund und Seestraße mit angrenzendem Kiesgelände/„Teich“ (Verbotsbereich jeweils 200 Meter von der Kreuzung in die betreffende Straße).
Hohenbrunn: Pfarrer-Wenk-Platz vor dem Rathaus.
Höhenkirchen-Siegertsbrunn: Sperrzone Leonardikirche (Sigohostraße, Leonhardistraße); Leonhardiberg (Ayinger Weg, Dürrnhaarer Weg); Skatepark Höhenkirchen; Bahnhof Höhenkirchen-Siegertsbrunn (Bahnhofsplatz).
Kirchheim: Erholungsgebiet Heimstettener See; Innenbereich des Räter-Einkaufs-Zentrums (REZ) zwischen der Räterstraße und Am Gangsteig.
Putzbrunn: Ortsteil Waldkolonie, Innenhof Neubiberger Straße 36-70; Ortsteil Oedenstockach, Kapellenplatz 1-11; Kriegerdenkmal, Glonner Straße 6-17 und Haarer Straß3 1-10.
Sauerlach: Bahnhofsplatz Sauerlach.
Taufkirchen: Umgriff der Straßen: Ahornring, Platanenstraße, Pappelstraße und Lindenring.
Unterhaching: Landschaftspark Hachinger Tal; Ortspark Unterhaching; Ortszentrum (Rathausplatz, Hofmarkweg, Bahnhofsweg, Stiftsweg); Perlacher Mugl im Perlacher Forst (am Jägersteig Geräumt zwischen Isar Geräumt und Mitter Geräumt); Rathausplatz.