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Gemeinderat Unterhaching beschließt Vorzüge für Beschäftigte

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Von: Iris Janda

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Ein schwarzes Fahhrad steht neben einer geziegelten Wand.
Gemeindemitarbeiter in Unterhaching haben ab Januar 2022 die Möglichkeit, einen Teil ihres Entgelts für Fahrradleasing zu verwenden. © pixabay

Gutes Fachpersonal zu finden und zu halten fällt den Gemeinden im Landkreis immer schwerer. Mit zwei Entscheidungen möchte der Unterhachinger Gemeinderat dem Problem entgegenwirken.

In der November-Sitzung hat das Gremium in Unterhaching einstimmig beschlossen, seinen Mitarbeitern die „Großraumzulage München“ zu gewähren. Weil der Lebensunterhalt und die Mietkosten in der Landeshauptstadt und dem Landkreis so hoch sind, erhalten die Gemeindemitarbeiter einen finanziellen Zuschuss.

Bisher gab es für Beschäftigte des Freistaats Bayern die Ballungsraumzulage. Gut 130 Euro erhielten Mitarbeiter bis zu einer Gehaltsgrenze von 3844 Euro brutto. Nachdem die Landeshauptstadt zum 1. Januar 2020 einer Verdoppelung ihrer „Münchenzulage“ beschlossen hatte, ermächtigte der Kommunale Arbeitgeberverband Bayern auch die umliegenden Gemeinden entsprechend mehr zu zahlen.

Der Landkreis sowie einige umliegende Kommunen unterstützen bereits nach der „Großraumzulage München“ ihre Mitarbeiter finanziell, nun haben sich auch die Unterhachinger dafür ausgesprochen, diese zum 1. Januar 2022 einzuführen und im Gegenzug die Ballungsraumzulage zu streichen. Mit bis zu 270 Euro pro Monat und maximal 50 Euro pro Kind verdoppelt sich der Betrag im Vergleich zur bisherigen Zulage. Anders als die Ballungsraumzulage wird die Großraumzulage unabhängig vom Wohnort ausgezahlt. Für den kommenden Haushalt 2022 ergeben sich aus dieser Neuerung für Unterhaching Mehrkosten in Höhe von 190.000 Euro.

Anders sieht es bei der weiteren Neuerung ab 2022 aus, die der Gemeinderat einstimmig beschloss. Mitarbeiter können künftig einen Teil ihres Entgelts in einen Fahrradleasing-Vertrag umwandeln. Da die Leasing-Gebühr vom Brutto-Gehalt abgeht, spart sich die Gemeinde sogar Sozialversicherungsbeiträge. Die Mitarbeiter können, aber müssen dieses Angebot nicht in Anspruch nehmen. Der Entschluss dazu, den Beschäftigten diese Möglichkeit anzubieten, fiel auch mit Blick auf den Beschluss „Unterhachinger Weg zur Klimaneutralität“. So soll für die Mitarbeiter ein Anreiz geschaffen werden, vom Auto auf das Rad umzusteigen.

Nach dem Beschluss wird nun nach einem geeigneten Leasinganbieter gesucht. Der Personalrat der Gemeinde, der das Angebot befürwortet, hilft bei der Auswahl eines geeigneten Leasinggebers mit. Kriterien sind dabei, dass die Beschäftigten ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis erhalten, und sich der Verwaltungsaufwand für das Fahrradleasing in möglichst überschaubaren Rahmen hält.

Iris Janda

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