So beschloss er zum einen die Errichtung von temporären Schulpavillons mit acht Klassenzimmern, zwei Gruppenräumen, einem Teamraum und Nebenräumen. Mit dieser provisorischen Lösung soll das akute Raumproblem vorübergehend gelöst werden, bis eine bauliche Erweiterung durchgeführt wurde. Die Pavillons werden voraussichtlich bereits zum Beginn des neuen Schuljahres 2021/22 genutzt werden können.
Der Pavillon-Bau soll zirka 43 Meter lang und 15 Meter breit sein und eine Höhe von gut sieben Meter haben. Abstimmen musste der Ausschuss außerdem darüber, in welcher Variante die Container errichtet werden sollen. In klassischer Form aus Stahlblech mit vertikalen Lamellen dürfen sie maximal fünf Jahre stehen. Variante zwei – Container mit einer vorgehängten Holzfassade und vertikaler Lattung – kann ohne zeitliche Einschränkung genutzt werden. Dafür kommt diese Variante allerdings teurer als die klassische und sorgt für 65.000 Euro Mehrkosten. Insgesamt belaufen sich die Kosten für den Container-Bau damit auf rund 2,8 Millionen Euro.
Da noch nicht abzusehen ist, bis wann die Erweiterung der Erich-Kästner Schule abgeschlossen sein wird und die Container nicht mehr benötigt werden, entschied sich das Gremium dennoch einstimmig für die teurere Variante mit Holzfassade.
Beim nächsten Tagesordnungspunkt ging es dann nicht um die provisorische, sondern um die langfristige Lösung. Nachdem die Gemeinde durch den Entschluss des Zweckverbands staatliche weiterführende Schulen vom Februar diesen Jahres Planungssicherheit für die Entwicklung der Grund- und Mittelschule hat, soll im nächsten Schritt eine Machbarkeitsstudie erstellt werden.
Ein Planungsteam wird das Bestandsgebäude erfassen und bewerten sowie eine Bedarfsermittlung in Zusammenarbeit mit der Schulleitung herausarbeiten. Daraus folgend werden verschiedene Konzepte entwickelt. Denkbar ist etwa, dass die Schule komplett abgerissen und am selben Standort neu gebaut wird, nur Teile abgerissen werden oder sie an einem anderen Standort gebaut werden könnte.
Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie soll der Gemeinderat als fundierte Entscheidungsgrundlage für weitere Planungsschritte nutzen können. Für die Erstellung der Studie muss die Gemeinde außerplanmäßige Kosten in Höhe von 75.000 Euro zahlen. Diese verteilen sich auf Planungsleistungen wie den Architekten, die Anlagentechnik, den Brandschutz und weitere Sachverständige. Das Gremium sprach sich auch hier einstimmig für den Beschlussvorschlag der Verwaltung aus.
ija
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