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Höhenkirchen-Siegertsbrunn: Kiesabbau wird genehmigt

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Ein Bagger fährt in einer Kiesgrube.
Ob bald schon Kiesbagger über die Fläche bei der Muna rollen? Der Gemeinderat entscheidet am 30. Juni über das weitere Vorgehen. © ija (Symbolbild)

Das Landratsamt München hält den Kiesabbau nahe des Muna-Geländes in Höhenkirchen-Siegertsbrunn für genehmigungsfähig. Die Gemeinde muss bis Anfang Juli entscheiden, wie sie weiter vorgeht.

Das Kiesabbau-Vorhaben am Muna-Gelände in Höhenkirchen-Siegertsbrunn ist genehmigungsfähig. Ein entsprechendes Schreiben des Landratsamtes ging am 31. Mai bei der Gemeindeverwaltung ein. Nach intensiver Prüfung sei die Kreisbehörde demnach zu dem Schluss gekommen, dass die Genehmigung erteilt werden muss. Darüber informierte Bürgermeisterin Mindy Konwitschny (SPD) am vergangenen Donnerstag im Bau- und Liegenschaftsausschuss.

Seitdem im August 2020 die Anträge auf Kiesabbau bei der Gemeinde eingegangen sind, wird im Ort über das Thema hitzig diskutiert. Der Gemeinderat hat sich mehrfach klar gegen das Ansinnen des Hohenbrunner Bauunternehmers Markus Baumgartner ausgesprochen, auf einem Grundstück östlich der Hohenbrunner Straße, südlich des Muna-Geländes Kies abzubauen. Doch laut Landratsamt sei die Ablehnung des Vorhabens durch die Gemeinde rechtswidrig, da weder bauplanungsrechtliche Gründe noch öffentliche Belange dem Vorhaben entgegen stehen würden.

Unter anderem ließ die Behörde das Argument, dass 15 Prozent der Fläche im Flächennutzungsplan als Gewerbegebiet ausgewiesen sind, nicht gelten, da der Kiesabbau zeitlich begrenzt ist. Der Abbau schließe die spätere Nutzung der Fläche für Gewerbe nicht aus. Unabhängig davon wird der Kiesabbau als privilegiertes Vorhaben bedeutender als die Darstellung im Flächennutzungsplan eingestuft. Auch bei der Erschließung konnte die Kreisbehörde den Argumenten der Gemeinde nicht folgen. Sie erachtet die geplante Erschließung als ausreichend.

Der Gemeinde wurde nun eine Frist bis zum 1. Juli erteilt, um sich zu äußern und ihr Einvernehmen herzustellen. Sie kann das Einvernehmen auch weiterhin nicht erteilen. „Das ist aber die schlechteste Option“, erklärt die Rathaus­chefin. Das Einvernehmen würde in diesem Fall vom Landratsamt ersetzt werden. „Dann kommt der Kiesabbau ohne weitere Rahmenbedingungen. Damit würde die Gemeinde das Handeln in andere Hände legen“, verdeutlicht Konwitschny.

Der Gemeinde bleiben noch zwei weitere Handlungsmöglichkeiten, über die der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 30. Juni zu entscheiden hat. Zum einen kann ein Teilflächennutzungsplan zur Ausweisung von Konzentrationsflächen aufgestellt werden. Dadurch würde die Gemeinde zwei bis drei Jahre Zeit gewinnen, während der sie Kriterien für Flächen ausweisen muss, auf denen Kiesabbau zulässig ist. Laut Konwitschny müssten erfahrungsgemäß etwa fünf bis zehn Prozent der möglichen Kiesabbauflächen auf dem Gemeindegebiet als Konzentrationsflächen ausgewiesen werden.

Potenzielle Abbauflächen seien alle landwirtschaftlichen Flächen im Flächennutzungsplan. Fünf bis zehn Prozent davon seien deutlich mehr als die beantragte Fläche. „Man verhindert durch Konzentrationsflächen den Kiesabbau nicht“, stellt die Bürgermeisterin klar. Außerdem könnte, sobald eine Fläche für Kiesabbau ausgewiesen ist, darauf kein weiterer Einfluss in Form eines städtebaulichen Vertrags genommen werden.

Dieser ist wiederum eine weitere Option für das Grundstück neben der Muna. Die Gemeinde tritt dazu in Verhandlungen mit dem Bauwerber und dem Grundstückseigentümer, um bestimmte Rahmenbedingungen zu vereinbaren. „Klar ist, wir können diesen Vertrag nicht diktieren. Das ist Verhandlungssache zwischen den Vertragsparteien“, so Konwitschny. Ein wichtiger Punkt für die Gemeinde sei, ein oberirdisches Quetschwerk zu verhindern.

Außerdem möchte sie aushandeln, für das vom Antragssteller ebenfalls einst beantragte, aber zwischendurch zurückgezogene Grundstück an der Egmatinger Straße die Möglichkeit von Kiesabbau vertraglich auszuschließen. Darüber hinaus wird es bei den Verhandlungen um die Betriebszeiten, eine Reifenwaschanlage sowie eine Berieselungsanlage gehen. Dadurch sollen die Lärm- und Schmutzemissionen verringert werden. Der Bauwerber habe bereits seine Bereitschaft zu Verhandlungen signalisiert.

Welchen Weg der Gemeinderat wählt, wird sich am 30. Juni entscheiden. Sollte die Mehrheit für einen städtebaulichen Vertrag stimmen, könnte der Bauwerber bereits in diesem Winter mit dem Kiesabbau beginnen. Erste Reaktionen der Bürger seien bereits eingegangen, erklärt Konwitschny. Bei einer Bürgerinformationsveranstaltung am Dienstag, 28. Juni, um 19 Uhr in der Mehrzweckhalle haben Bürger zudem die Gelegenheit, sich ausführlich zu informieren und Fragen zu stellen.

Iris Janda

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