Seit bereits zwei Jahren fördert das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration Schwimmkurse für Vorschul- und Grundschulkinder der ersten Klasse mit dem Gutscheinprogramm „Mach mit – tauch auf“. Die Schwimmfähigkeit der Kinder in Bayern ist essenziell für ihr gesundes Aufwachsen, die soziale Interaktion, die Erweiterung ihrer Sport- und Freizeitmöglichkeiten und nicht zuletzt unverzichtbarer Bestandteil zur Unfallprävention und die persönliche Sicherheit.
Angesichts des hohen Anteils an Nichtschwimmern im Kindesalter möchte die Staatsregierung Kinder in Bayern deshalb dabei nachhaltig unterstützen, das sichere Schwimmen zu erlernen. Daher wird das Schwimmförderprogramm weitergeführt. „Leider ist der Anteil an Kindern, die nicht sicher schwimmen können, erschreckend hoch. Für uns war daher klar, das Gutscheinprogramm der Staatsregierung fortzuführen, um diesem besorgniserregenden Trend entgegenzusteuern. Das ist nicht nur wichtig für ein gesundes Aufwachsen, sondern auch für die Sicherheit unserer Kinder. Denn schwimmen zu können macht nicht nur Spaß, es rettet auch in Notsituationen Leben!“, sagt der Bayerische Sportminister Joachim Herrmann.
„Der BLSV unterstützt an der Seite des Bayerischen Sportministers das Gutscheinprogramm ‚Mach mit – tauch auf‘ in der Fläche und sorgt vor allem für eine einfache und unbürokratische Abwicklung via der BLSV-eigenen Online-Vereinssoftware verein360. Für die Kinder ergeben sich durch das Erlernen des Schwimmens auch neue sportliche Möglichkeiten, die für uns als Stellvertreter von 4,6 Millionen Sportlerinnen und Sportler in Bayern oberste Priorität haben“, freut sich Jörg Ammon, Präsident des BLSV, über die Fortführung des Gutscheinprogramms.
Der Gutschein ermöglicht die vergünstigte Teilnahme an einem Schwimmkurs, der mit dem Seepferdchen Schwimmabzeichen abschließt. Die Gutscheine sind jeweils für ein Jahr gültig und können nur in diesem Zeitraum eingelöst werden.
Die Gutscheine werden direkt von den Kindertagesstätten und Schulen an die Kinder ausgegeben. Eingelöst werden können die Gutscheine bei allen bayerischen Schwimmvereinen, der Wasserwacht und der DLRG. Auch andere Anbieter, zum Beispiel private Schwimmschulen oder kommunale Bäder, können die Gutscheine annehmen.
Alle weiteren Informationen zur Gültigkeit und zum Einlösen der Gutscheine gibt es online unter www.stmi.bayern.de/sport/foerderung/mach-mit/index.php.