Zukünftig soll der Bereich eine verkehrsberuhigte Zone sein, in der die Straßenflächen auf ein notwendiges Maß reduziert werden. Die Gestaltung wird wie am Friedensplatz, der 2019 umfassend erneuert wurde, weitergeführt. Zusätzlich zur Neugestaltung des Dorfbrunnenplatzes werden der Kinderspielplatz und der Bereich um das Schallmoser-Feldkreuz vergrößert. Außerdem werden im Zuge der Straßenbauarbeiten die Wasserleitungen ausgetauscht und durch die Geothermie weitere Hausanschlüsse verlegt.
Nach einer Schätzung der drei beauftragten Büros für Landschafts-, Straßen- sowie Hochwasserplanung belaufen sich die Gesamtbaukosten auf zirka 1,14 Millionen Euro, die Gebühren für Planung und Genehmigung auf rund 190.000 Euro. In die Höhe treiben die Kosten vor allem Auflagen zum Denkmalschutz sowie zum Wasserrecht, da es sich um ein Überschwemmungsgebiet handelt.
Der größte Posten entfällt mit rund 900.000 Euro auf die Sanierung und Neugestaltung der angrenzenden Straßenflächen. Für die Umgestaltung des Dorfbrunnenplatzes mit Inbetriebnahme des Brunnens muss die Gemeinde rund 230.000 Euro zahlen. Das ist viel Geld – zu viel Geld, um dem Projekt zuzustimmen, ohne die Haushaltslage zu kennen, befanden die Grünen. „Ich glaube hier ist die Reihenfolge falsch“, meinte Grünen-Rat Armin Konetschny. Seine Fraktion beantragte daher, den Tagesordnungspunkt auf die Dezembersitzung nach den Haushaltsberatungen zu verschieben. „Wir wissen noch nicht, ob im Haushalt Platz dafür ist“, so Konetschny.
Der Beschluss sei im Dezember zu spät, verdeutlichte Bürgermeister Wolfgang Panzer (SPD). „Wenn Sie die Straße 2022 bauen wollen, werden wir es in den Haushalt so aufnehmen, dass wir es bauen können“, meinte er zu der Frage, ob im Haushalt genug Geld dafür sei. Die anderen Fraktionen wollten bereits in dieser Sitzung über das Projekt abstimmen und so fiel das Votum bis auf die Gegenstimmen der sieben Grünen-Räte eindeutig für den Verwaltungsvorschlag zur Umgestaltung aus. Wie der Dorfbrunnen künftig aussehen wird, ist aber noch nicht klar. Über die Art und Ausführung wird das Gremium nach einer Öffentlichkeitsbeteiligung gesondert entscheiden.