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Solar und Windkraft in Oberhaching: Wann kann „Herr Huber“ investieren?

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Von: Raffael Scherer

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Während der Bau von Photovoltaik-Anlagen bereits von vielen Bürgern konkret angestrebt wird, ist Oberhaching beim Thema Windkraft noch in der Vorbereitungsphase. © Marcus Brandt/dpa

Die Gemeinde Oberhaching gründet zur Errichtung von Photovoltaik-Anlagen eine eigene Projektgesellschaft, bei der sich Bürger beteiligen können.

Oberhaching – Was genau der Unterschied zwischen einer Projekt- und einer Verwaltungsgesellschaft ist, das musste Bürgermeister Stefan Schelle (CSU) dem Gemeinderat schon etwas genauer erklären. Bei dessen jüngster Sitzung stand der Beschluss im Raum, die Gemeindewerke die Projektgesellschaft Energiewerke Oberhaching GmbH & Co. KG unter der Verwaltungsgesellschaft Energiewerke Oberhaching Verwaltungs GmbH gründen zu lassen. Dieses Beteiligungsmodell sieht vor, dass Bürger in PV-Freiflächenanlagen investieren können und von den daraus generierten Gewinnen profitieren.

Diese bisher nur im Gemeinderat diskutierte Gesellschaftsform war jedoch für Claudia Schmidt-Utzmann (FDP) bisher alles andere als bürgernah. Daher fragte sie, wann sich die Oberhachinger dann überhaupt beteiligen könnten: „Wann kann dann der Herr Huber investieren?“, hakte sie nach. Bürgermeister Schelle erklärte, dass es zunächst überhaupt eine bestimmte Gesellschaftsform brauche, an welche die Bürger wegen Investitionen herantreten könnten. Sobald diese gegründet sei, könne dann etwa durch Informationsveranstaltungen nach möglichen Investoren gesucht werden.

Ob Windkraft oder Solar: Bürger haben freie Wahl

Das gelte obendrein nicht nur für die bereits geplanten PV-Anlagen, bei denen es bereits einen „Investitionsstau“ gebe, sondern könne etwa auch für das Thema Windkraft verwendet werden, so Schelle. Für jedes Projekt könne sich jeder Bürger individuell beteiligen, wenn „Herr Huber“ also etwa nur mit der einen Solaranlage, aber nichts mit einem Windrad zu tun haben wolle, könne er dann eben auch in genau nur jenes Projekt investieren. „Also pro Projekt eine eigene Beteiligung“, fasste der Bürgermeister zusammen.

Warum dann nicht gleich die Windkraft auch in den Gesellschaftsvertrag aufgenommen werde, hakte Josef Ertl (CSU) nach. Da sehe auch der Bürgermeister kein Problem, antwortete dieser. Sascha Bucklitsch von den Gemeindewerken Oberhaching erklärte indes, dass es bei Photovoltaik und Wind um so verschiedene Investitionssummen und Risiken gehe, dass für Windräder eine separate Gesellschaft besser geeignet wäre: Je mehr Projekte es gibt, umso schlimmer infiziert ein Projekt, das schiefläuft, die anderen Projekte, die gut laufen, so Bucklitsch.

Projektgesellschaft und Komplementärgesellschaft als Unterschied

So ganz überzeugt war der Gemeinderat jedoch von dieser Erklärung nicht. So befürchteten mehrere Ratsmitglieder, dass bei späterem Hinzufügen der Windkraft wieder ein großer Aufwand inklusive Notar nötig sein könnte.

Also zog Bürgermeister Schelle den Stift und malte auf der Leinwand das geplante Modell vor: Derzeit gehe es erst einmal um die Gründung einer Komplementärgesellschaft, also einer Verwaltungsgesellschaft. Unter dieser wiederum würde zeitgleich die Projektgesellschaft entstehen, die für die Solar-Investitionen zuständig sei. Werde das Thema Windkraft konkreter, sei es ein Leichtes, eine weitere Projektgesellschaft genau dafür zu gründen, die dann ebenfalls der Komplementärgesellschaft unterstellt ist. Zunächst brauche es aber eben das Hauptträgerkonstrukt.

Gemeinderat stimmt zu

Nachdem Buklitsch dem Gemeinderat zudem bestätigt hatte, dass der Verwaltungsaufwand zumindest beim Thema PV-Anlagen im akzeptablen Rahmen sei, stimmte der Oberhachinger Gemeinderat der Gründung der beiden vorgeschlagenen Gesellschaften unter der Führung von Buklitsch zu.

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