Zwar konnten Radler schon bisher von der Rosenheimer Landstraße aus über die Edelweißstraße, Lindenstraße und Brennerstraße eine Fahrradstraße fast bis zum Haidgraben nutzen. Aber eben nur fast. Denn die ausgewiesene Fahrradstraße endete an der Kreuzung Brennerstraße/Bozener Straße. Die Gutenbergstraße, die von der Lindenstraße aus durchgängig bis zum Haidgraben befahrbar ist, ist dagegen lediglich als Radlertrasse im „Ottobrunner Fahrradplan“ ausgewiesen.
Aus Verwaltungssicht sei der CSU-Antrag gut dazu geeignet, „diesem Mangel abzuhelfen“. Damit nicht zwei Fahrradstraßen parallel verlaufen und es nur eine durchgängige, kreuzungsfreie Fahrradstraße von Ost nach West zum Haidgraben gibt, schlug die Verwaltung vor, die Brennerstraße künftig nicht mehr als Fahrradstraße auszuweisen.
Durch die Ausweisung der Gutenbergstraße könne nicht nur die Radlertrasse nach Ottobrunner Fahrradplan gestärkt werden. Auch dem Wunsch des Landkreises, eine Radhauptverbindung in West-Ost-Richtung als Teil einer überörtlichen Radtangente Süd zu etablieren, werde so nachgegangen.
Um die Durchgängigkeit der neuen Ost-West-Radverbindung zu gewährleisten, soll im Übergang der Lindenstraße eine entsprechende Vorfahrtsregelung geschaffen werden. Der Ausschuss einigte sich darauf, Stopp-Schilder anzubringen, durch die den Radlern Vorfahrt gewährt wird.
Eine sichere Querung von der Gutenbergstraße kommend am Haidgraben soll durch abgesenkte Randsteine am westlichen Straßenrand des Haidgrabens gewährleistet werden. Dazu sollen außerdem an der Einmündung der Gutenbergstraße Beschilderungen oder Fahrbahnmarkierungen mit „Radfahrer kreuzen“ angebracht werden.
ija
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