Die Verwaltung sieht dadurch den reibungslose Betrieb des Freibades in Gefahr und schlug daher vor, einen Bebauungsplan für das Areal aufzustellen. Insbesondere bei der verkehrlichen und städtebaulichen Entwicklung bestehe Planungsbedarf. Auch die weiteren Grundstücke entlang der Schrenkstraße sind Teil des Planungsumgriffs. Darüber hinaus sieht der Verwaltungsvorschlag vor, das unbebaute Grundstück des Bauwerbers als Gemeindebedarfsfläche festzulegen. Zu berücksichtigen sei außerdem, dass es sich bei der Fläche um Überschwemmungsgebiet des Hachinger Bachs handle.
Gertraud Schubert (FW) bewertete im Ausschuss die Pläne des Eigentümers unter anderem wegen der Überschwemmungsgefahr als sehr kritisch. Darüber hinaus regte sie an, dass das Grundstück für eine mögliche Vergrößerung der Liegefläche des Freibades genutzt werden könnte. Ähnlich sah es SPD-Fraktionsvorsitzender Peter Wöstenbrink. Er verwies außerdem auf die hohe Besucherzahl des Freibades und die Problematik der Zufahrt, die am Schwimmbadeingang vorbei führen würde.
Heftige Kritik für das Vorgehen der Verwaltung gab es von Seiten der CSU-Fraktion. Franz Felzmann sprach im Ausschuss von einem „massiven Eingriff in die Eigentumsrechte des Eigentümers“. Er kritisierte außerdem, dass aus dem Beschlussvorschlag keine Planungsvorstellungen für das Grundstück hervorgehen. Das bemängelte auch sein Fraktionskollege Korbinian Rausch. Er beanstandete außerdem eine mangelnde Information der Gemeinderatsmitglieder durch die Verwaltung. Die Beschlussvorlage lasse zu viele Fragen offen. Auch für Grünen-Rätin Beate Gsänger war die Sachlage „diffus“.
Während es im Ausschuss noch vier Gegenstimmen für den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans gab, sprach sich der Gemeinderat eine Woche später einstimmig dafür aus. In der Diskussion ergriff erneut CSU-Rat Rausch das Wort. Er fühle sich weiterhin nicht vollständig informiert, weshalb eine fundierte Entscheidungsfindung nicht möglich sei. Das Vorgehen grenze an „Willkür“.
Emil Salzeder von der Fraktion Neo betonte schlichtend, dass alle Beteiligten berücksichtigt werden müssten. Die Festlegung als Gemeindebedarfsfläche sei seiner Meinung nach sinnvoll, da so das Bachufer naturbelassen bleiben könne.
Anders als beim Bebauungsplan gab es keine Einstimmigkeit für die Veränderungssperre und die Vorkaufsrechtssatzung. Mit sechs Gegenstimmen der CSU-Mitglieder wurden die Beschlüsse dennoch angenommen. In einem nächsten Schritt sollen sich nun die Baubeauftragten zur Zukunft der Fläche besprechen.