Angriff auf Nachbarn in Hohenbrunn: Anwohner fordert zum Schutz höheren Zaun

Kann ein massiver Zaun einen Nachbarschaftsstreit lösen? Das war jetzt die Frage, mit der sich der Hohenbrunner Bauausschuss auseinandersetzen musste.
Hohenbrunn - Ein Anwohner in Riemerling-Ost beantragte die Errichtung eines Zaunes. Gewünscht war ein geschlossener Sichtschutzzaun aus Holz mit einer Höhe von 1,80 Metern und einer Länge von 17 Metern. Der Antragsteller hat in seiner Begründung selbst davon berichtet, dass er zu Nachbarn ein „zerrüttetes Verhältnis“ habe und seinen Ausführungen nach nicht nur verbal, sondern auch körperlich angegriffen worden sei.
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Höherer Zaun wird Streit wohl nicht beenden
Die gemeindliche Einfriedungssatzung sieht an rückwärtigen und seitlichen Grundstücksgrenzen eine maximale Gesamthöhe von 1,50 Meter vor. Rein theoretisch hätte der Ausschuss eine isolierte Befreiung von der Satzung vornehmen können, auch wenn der Nachbar den Antrag auf Abweichung nicht unterzeichnet hat. Aber das Gremium hat einhellig festgestellt, dass der hohe und lange Holzzaun nicht zur Befriedung des nachbarlichen Streits führen würde. Und lehnte deswegen den Antrag ab.
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