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„In keiner Weise zu entschuldigen“: 26-Jähriger hortet verbotene Videos – mit Dreijährigen

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Justitia
Vor der Justiz musste sich ein 26-jähriger Geretsrieder verantworten. Er hatte kinderpornografische Dateien auf PC und Smartphone gespeichert. © David-Wolfgang Ebener/dpa

Wegen eindeutiger Dateien stand ein 26-Jähriger vor Gericht. Er erklärt den Besitz von 35 Videos mit einer persönlichen Krise - und seiner Insolvenz.

Geretsried – Beim Anblick der Bilder drehte sich selbst der erfahrene Richter Helmut Berger beschämt weg. Sie zeigten unter anderem ein dreijähriges Kleinkind, das von einem Mann penetriert wird. „Das ist wirklich schwer zu ertragen“, gestand Berger. Das Beweismaterial belegte die Schuld eines 26-jährigen Geretsrieders, den das Schöffengericht wegen des Besitzes von kinderpornografischen Dateien auf seinem PC und seinem Smartphone zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilte. Als Auflage muss der arbeitslose Angeklagte 5000 Euro an den Deutschen Kinderschutzbund zahlen und den Beginn der Therapie nachweisen. Die Bewährungszeit beläuft sich auf drei Jahre.

„In keiner Weise zu entschuldigen“: 26-Jähriger hortet verbotene Videos - unter anderem mit Dreijährigen

„Das ist in keiner Weise zu entschuldigen“, erklärte der gelernte Einzelhandelskaufmann. Bei einer Durchsuchung in seiner Geretsrieder Wohnung hatte die Polizei vier Bild- und 35 Videodateien mit kinderpornografischem Inhalt gefunden. „Mir ging es damals nicht gut, weil meine Mutter schwer erkrankt ist und ich Privatinsolvenz anmelden musste“, sagte der Geretsrieder. Nachdem die Dateien entdeckt wurden, habe er davon seiner Freundin erzählt und erfolglos versucht, einen Therapieplatz zu bekommen. „Sie hat mir verziehen, wir wollen bald in eine gemeinsame Wohnung ziehen“, verriet der Angeklagte. Zudem habe er eine Arbeitsstelle in Aussicht.

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Positive Sozialprognose: Bewährung für 26-Jährigen aus Geretsried

Aufgrund dieser positiven Sozialprognose beantragte die Staatsanwältin, die Haftstrafe von einem Jahr und neun Monaten zur Bewährung auszusetzen. Zudem forderte sie als Auflage eine Geldstrafe in Höhe von 8000 Euro, einen Bewährungshelfer und den Antritt einer Therapie.

Allerhand kuriose und witzige Zitate: Die gab es auch im Jahr 2022 wieder im Wolfratshauser Amtsgericht zu hören. Ein Überblick von unserem Gerichtsreporter.

Richter Helmut Berger reduzierte das Strafmaß für den bisher nicht vorbestraften Mann um drei Monate und die Geldbuße auf 5000 Euro. „Wir mussten die Bilder, die den schwersten sexuellen Missbrauch eines Kleinkinds zeigen, leider in Augenschein nehmen“, ärgerte sich Berger nachträglich. (ph)

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