Die Flughafenpolizei machte den Demonstranten klar, dass sie an einer nicht genehmigten Versammlung teilnehmen. Die Beamten wiesen ihnen einen alternativen Versammlungsort zu. Doch da pappten die Aktivisten bereits auf der Fahrbahn. Schließlich musste die Flughafenfeuerwehr anrücken, um den Sekundenkleber zu lösen. Erst gegen 9.30 Uhr, zwei Stunden später, konnte der Verkehr wieder über die Frachtallee rollen. Ermittelt wurde wegen Nötigung mehrerer Lkw- und Autofahrer. In der Verhandlung machte Jugendrichter Michael Lefkaditis von Beginn an deutlich, dass er in Absprache mit der Staatsanwältin das Verfahren einstellen wolle – aber nicht, weil er kein strafbares Verhalten sehe.
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Lefkaditis berichtete von einem in diesem Sommer geführten Prozess gegen den 22-Jährigen vor dem Landgericht Kempten. Dort hatte sich der junge Mann auf einer Bundesstraße festgeklebt. Das Urteil der Allgäuer Richter: zwei Freizeitarreste und 200 Stunden Sozialdienst. Lefkaditis vertrat die Auffassung, dass diese vergleichsweise strenge Strafe auch das Vergehen des jungen Mannes am Flughafen mit abdecke. „Einen dritten Freizeitarrest kann ich nicht verhängen, sondern nur einen Dauerarrest. Und den hat schon das Gericht im Kempten abgelehnt.“ Zudem befand der Richter in Erding, dass auch ein paar Sozialstunden mehr nichts bewirkten.
Das müssen sie wohl auch gar nicht mehr, denn Verteidiger Dr. Johannes Makepeace erklärte, dass sein Mandant der Letzten Generation abgeschworen habe und kein Kontakt mehr bestehe. Er stehe deren Methoden mittlerweile kritisch gegenüber, sei aber weiter für mehr Klimaschutz.
Zudem, so Makepeace weiter, lebe der junge Mann in einer neuen Beziehung mit einer Frau, die ebenfalls nicht diesem Milieu zugehörig sei. Nicht zuletzt habe sein Mandant psychisch schwere Zeiten durchgemacht. Natürlich stellte sich der Verteidiger der Einstellung nicht in den Weg, betonte aber, „dass ich in diesem Fall ohnehin keine Nötigung erkenne“. Er bat noch darum, dem Ex-Klimakleber die Verfahrenskosten zu ersparen.
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