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Kot auf seinem Feld: Landwirt spuckt Hundehalterin ins Gesicht – und will vor Gericht verhandeln

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Ein Schild mit dem Hinweis „Auf diesen Wiesen und Feldern werden Nahrungsmittel produziert“ steht auf einer landwirtschaftlichen Fläche.
Ein Schild mit dem Hinweis „Auf diesen Wiesen und Feldern werden Nahrungsmittel produziert“ steht auf einer landwirtschaftlich genutzten Fläche. © David Ebener/dpa

Ein 72-jähriger Landwirt räumte vor Gericht ein, einer Hundehalterin ins Gesicht gespuckt zu haben. Ihr Tier hatte zuvor sein Geschäft auf einem Feld verrichtet.

Pöcking – Für Landwirte sind frei laufende Hunde, die auf Feldern ihre Geschäfte verrichten, ein ständiges Ärgernis. Selbst auffällige Infotafeln zum Schutz von Umwelt und Tieren – von der Pöckinger CSU-Gemeinderätin Margarete Kaspar, selbst Bäuerin in Aschering, vor einem Jahr angeregt – verfehlen bei vielen Hundehaltern ihre Wirkung. Zum Beispiel die Tafel mit der Kuh: „Diese Wiese ist mein Futter, nicht Dein Hundeklo.“ Kommt es zu Begegnung zwischen Landwirt und uneinsichtigem Frauchen oder Herrchen, fliegen schon mal die Fetzen, nicht nur verbal. Ein solcher Konflikt landete jetzt als Strafverfahren vor dem Starnberger Amtsgericht.

Landwirt kann Hundehalterin nach Kot-Eklat nicht verstehen

Ende Oktober 2022 war ein Pöckinger Bauer mit seinem Traktor der Tochter gefolgt, die eines der Felder der Familie beackerte. Als der 72-Jährige auf dem parallel zur B 2 verlaufenden Wirtschaftsweg das Feld erreicht hatte, rannte ein Hund an ihm vorbei und setzte seinen Kot auf der landwirtschaftlichen Fläche ab. Weil sich der Hund durch Rufe nicht vertreiben ließ, umkreiste der Bauer ihn mit seinem Traktor, bis er sich vom Acker machte.

Mittlerweile war auch die Halterin des Tiers am Ort des Geschehens aufgetaucht. Der Aufforderung des Landwirts, den Hund an die Leine zu nehmen, kam die Frau aber nicht nach, stattdessen redete sie auf den Mann ein. „Ihrem Gesichtsausdruck nach zu urteilen, hat sie mich sicherlich beleidigt“, argumentierte der Bauer vor Gericht. Er habe den Redeschwall allerdings nicht verstehen können, „weil ich meine Hörgeräte nicht eingesteckt hatte“.

Landwirt räumt „Spuckerer“ ein

Er habe mit „etwas nasser Aussprache, wie’s auf boarisch hoaßt“, gekontert, erklärte der Angeklagte. Laut Staatsanwaltschaft soll er der Frau ins Gesicht gespuckt haben, die ihn dann wegen Beleidigung anzeigte. Der Angeklagte, der auch vor Gericht mit den Tücken der Hörgerätetechnik zu kämpfen hatte, räumte den „Spuckerer“ letztlich ein. Zuvor hatte er mehrmals seinem Unmut über den „täglichen Zirkus“ mit nicht angeleinten Hunden Luft verschafft. Die Tochter bestätigte im Zeugenstand die Aussagen des Vaters. Seinen Wortwechsel mit der Hundehalterin habe sie auf ihrem Traktor sitzend nicht verstehen können. Die Frau habe auf sie aber aggressiv gewirkt.

„Dass das alles ein großes Ärgernis ist, ist mir klar“, sagte Richterin Tanja Walter verständnisvoll, „aber Spucken geht gar nicht.“ So argumentierte auch die Staatsanwältin. In Absprache mit der Richterin setzte sie sich für eine Einstellung des Verfahren gegen eine Geldauflage zugunsten einer wohltätigen Organisation ein. Sie forderte 500 Euro. Die Richterin erkundigte sich nach den Einkünften des Angeklagten.

„Ich beziehe 400 Euro Rente“, sagte der. „Und das reicht Ihnen?“, wollte sie wissen. „Ich arbeite manchmal noch mit und lebe auf dem Hof, das kostet mich keine Miete“, erklärte der Bauer. „Sind Sie mit 400 Euro an den Verein Frauen helfen Frauen in Herrsching einverstanden?“, wollte Walter wissen – und so einen Schlussstrich unter die Sache ziehen. „Kann man handeln? Ich zahle sofort 300 Euro, und den Rest vergessen wir einfach“, versuchte der Pöckinger sein Glück. Die Richterin gab aber nicht nach: „400 Euro innerhalb von zwei Monaten, dann ist das Verfahren für Sie erledigt.“  

Stephan Müller-Wendlandt

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