Lehrreicher Wiesnbesuch für Geretsrieder – Alkotest „nach einem Bier“: 1,2 Promille

Ein Geretsrieder sitzt mit 1,2 Promille hinter dem Steuer. Auf seiner Heimfahrt vom Oktoberfest fällt er wegen seiner Fahrweise den Beamten auf.
Geretsried – Die Empfehlung des Gerichts kam für den Angeklagten zu spät. „Auf die Wiesn fährt man nicht mit dem Auto – oder man trinkt nichts“, belehrte Richter Helmut Berger den 31-jährigen Geretsrieder, der seinen ersten Oktoberfestbesuch nachhaltig in Erinnerung behalten wird. Wegen fahrlässiger Trunkenheit im Straßenverkehr wurde der Mann zu 2000 Euro Geldstrafe verurteilt. Zudem muss er noch sieben Monate auf seinen Führerschein verzichten.
Lehrreicher Oktoberfestbesuch für Geretsrieder – Alkotest „nach einem Bier“: 1,2 Promille
Er habe nicht gedacht, „dass man in Deutschland nach einem Bier auf dem Oktoberfest so viel Alkohol im Blut hat“, ließ der Angeklagte den Dolmetscher übersetzen. Nur eine Mass will er bei seinem Besuch am 24. September vorigen Jahres getrunken haben. „Meine Freunde hatten viel mehr getrunken, deshalb bin ich gefahren“, führte der Mann aus.
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Auf dem Rückweg von München wurde er von einer Polizeistreife kontrolliert, nachdem er an der Autobahnausfahrt etwas forsch nach rechts in Richtung Münsing abgebogen war. Weil es aus dem Wageninneren stark nach Alkohol gerochen und der Fahrer eingeräumt hatte, ein Bier getrunken zu haben, ließ man ihn ins Röhrchen pusten. Das Ergebnis: Der Alkomat zeigte einen Wert von umgerechnet rund 1,2 Promille an.
Geretsrieder mit Auto zum Oktoberfest – „Können von Glück sagen, dass nichts passiert ist“
Nachteilig wirkte sich für den Angeklagten aus, dass er eine relativ lange Fahrstrecke in alkoholisiertem Zustand zurückgelegt hatte und dies mit weiteren Personen im Auto. „Sie können von Glück sagen, dass nichts passiert ist“, führte der Richter dem Handwerker vor Augen, nachdem er ihn zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 40 Euro – insgesamt also 2000 Euro – verurteilt hatte. Deshalb war auch am Führerscheinentzug von noch sieben Monaten nicht zu rütteln, so sehr der Angeklagte auch sein Bedauern beteuerte: „Ich bereue das zutiefst. Es wird nicht wieder vorkommen.“
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