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100 Quadratmeter Wald brennen wegen zwei Einweggrills - Polizei ermittelt

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Feuer im Hartelholz an der A99: Die Polizei ermittelt wegen fahrlässiger Brandlegung.
Feuer im Hartelholz an der A99: Die Polizei ermittelt wegen fahrlässiger Brandlegung. © Screenshot Instagram Freiwillige Feuerwehr Oberschleißheim

Die Böden sind aktuell viel zu trocken. Es herrscht hohe Waldbrandgefahr. Am Freitagnachmittag ging ein Waldstück an der A99 in Flammen auf. Der Grund: Zwei Einweggrills haben sich entzündet. Jetzt ermittelt die Polizei.

München, Oberschleißheim - Auf etwa hundert Quadratmetern Wald hat es am Freitagnachmittag an der A99 in Oberschleißheim gebrannt. Betroffen war ein Teil des Hartelholzes an der Autobahnausfahrt Neuherberg. Die Ursache des Feuers war zunächst unklar. Feuerwehr und Polizei vermuteten einen Wiesenbrand, wie eine Polizeisprecherin mitteilte.

Wegen Waldbrand: Autobahnausfahrt Neuherberg auf der A99 musste beidseitig gesperrt werden

Die Einsatzkräfte sperrten die Ausfahrt komplett, die A99 in Fahrtrichtung Salzburg war laut Polizei zusätzlich für eine kurze Zeit dicht. Mithilfe einer Drohne lokalisierte die Feuerwehr die genauen Ausmaße des Brandes, der schließlich von zwei Seiten aus gelöscht wurde. So beschreibt die Freiwillige Feuerwehr Oberschleißheim den Einsatz in den sozialen Medien.

Feuer wegen Einweggrills: An der A99 brannte es in einem Wald in Oberschleißheim.
Feuer wegen Einweggrills: An der A99 brannte es in einem Wald in Oberschleißheim. © Screenshot Instagram Freiwillige Feuerwehr Oberschleißheim

Die Ursache für das Feuer, dem 100 Quadratmeter Wald zum Opfer fielen, waren nach jetzigem Ermittlungsstand der Polizei zwei Einweggrills. Diese entzündeten sich. Die Polizei vermutet, dass Unbekannte an der Stelle campiert haben. Sie ermittelt laut einer Sprecherin nun wegen fahrlässiger Brandlegung

Aktuell gilt eine hohe Waldbrandgefahr für Bayern

Der Boden in den Wäldern ist aktuell sehr trocken, wie wir berichtet haben. Ein weggeworfenes Zündholz oder eine Kippe können reichen, um einen Brand zu entfachen. Rauchen oder Grillen ist von 1. März bis 31. Oktober in den Wäldern in ganz Deutschland verboten. Grundsätzlich darf nur an offiziell ausgewiesenen Grillplätzen ein offenes Feuer entfacht werden. Bei jedem Verdacht auf einen Waldbrand sollte man sofort die Feuerwehr alarmieren.

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