Parken an beliebtem See in Oberbayern wird teurer - aus steuerlichen Gründen

Autofahrer, die am Emmeringer See parken, müssen ab sofort tiefer in die Tasche greifen. Die Gemeinde hat die Parkgebühren erhöht.
Emmering – Der Emmeringer See ist ein beliebtes Naherholungsgebiet – und zwar zu jeder Jahreszeit. Doch vor allem im Sommer kommen zahlreiche Badegäste, viele davon mit dem Auto. Die Parkgebühren bescheren der Gemeindekasse gute Einnahmen. Doch weil der jährliche Umsatz 17 500 Euro überschreitet, muss die Gemeinde künftig Steuern zahlen. Denn seit Januar gilt eine Steuerpflicht für Parkgebühren.
Parken am Emmeringer See wird teurer - Neue Festsetzung
Deshalb hat der Gemeinderat nun einer neuen Festsetzung der Parkgebühren am Emmeringer See zugestimmt. Autofahrer, die bis zu zwei Stunden parken zahlen ab sofort 1,50 Euro pro Stunde (vorher ein Euro). Parkt man länger als zwei Stunden, werden vier Euro fällig (vorher drei Euro).
Manchem Ratsmitglied ging das aber nicht weit genug. „Ich schlage vor, die Gebühren deutlicher zu erhöhen, denn jeder kann mit dem Radl an den See fahren“, forderte Fritz Cording (FW). Das schone auch die Umwelt. „Wenn einer meint, er muss mit dem Auto dahin fahren, dann soll er auch dafür zahlen.“
(Übrigens: Alles aus der Region gibt‘s jetzt auch in unserem regelmäßigen FFB-Newsletter.)
Werner Öl (CSU) plädierte dafür, es bei der jetzigen, von der Verwaltung vorgeschlagenen Erhöhung zu belassen, und erst einmal ein, zwei Jahre Erfahrungswerte zu sammeln, um dann gegebenenfalls eine saftige Erhöhung zu beschließen. Konrad Füßl (CSU) schloss sich Öls Vorschlag an.
Der Königssee in Bayern ist ein beliebtes Ziel für Urlauber und Ausflügler. Die müssen für das Parken bald mehr zahlen. Den Grund erklärt der Bürgermeister.
Sofortige Erhöhung für Parkgebühren gefordert
Dagegen beantragte Ulrike Saatze (Grüne) eine sofortige Erhöhung. „Ich bin dafür, gleich zu erhöhen und zwar pro Stunde 1,50 Euro, egal wie lange man am Tag dort parkt.“ Ihr Antrag wurde mit 5:11 Stimmen abgelehnt.
Bürgermeister Stefan Floerecke (CSU) wies darauf hin, dass es sich bei den Parkgebühren um eine öffentlich-rechtliche Regelung handelt. Da gebe es gewisse Grenzen und man könne nicht einfach machen, was man wolle und beispielsweise zehn Euro festlegen. Unverhältnismäßige Erhöhungen seien anfechtbar. Es sollte sich um eine moderate Erhöhung handeln. Die Anpassung der Gebühren sei nur wegen der Umsatzsteuerpflicht nötig.
Noch mehr aktuelle Nachrichten aus dem Landkreis Fürstenfeldbruck finden Sie auf Merkur.de/Fürstenfeldbruck.