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Neue Pläne fürs ehemalige Fischerstüberl am Schliersee – Bauwerber will Café wieder aufbauen

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Von: Jonas Napiletzki

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Früher: Das Fischerstüberl bestach – hier vom See aufgenommen im Jahr 1950 – vor allem durch seine Veranda am Ufer.
Früher: Das Fischerstüberl bestach – hier vom See aufgenommen im Jahr 1950 – vor allem durch seine Veranda am Ufer. © privat

Seit Jahrzehnten ist das Fischerstüberl in Schliersee Geschichte – nun will der Eigentümer das ehemalige Café neu aufbauen. Das Vorhaben erscheint dem Bauausschuss aber zu groß.

Schliersee – Früher saßen im Café Fischerstüberl Gäste auf der Veranda, ließen sich Fische aus dem Schliersee schmecken oder tanzten zu Livemusik – bis das Lokal im Jahr 1990 ausbrannte und später abgerissen wurde. Auf den Brand folgten jahrelange Verhandlungen um den Wiederaufbau. So wollte der Eigentümer nach Informationen aus dem Archiv der Heimatzeitung bereits im Jahr 1993 einen Bau mit drei Giebeln, einer Tiefgarage, einem Café, einem Lokal und Fremdenzimmern verwirklichen. Der damalige Bürgermeister Adalbert Lang (CSU) wollte jedoch die ursprüngliche Bauform erhalten – woraufhin der Bauwerber erwog, die nächste Bürgermeisterwahl abzuwarten.

Tatsächlich wurden sich Eigentümer und Kommune erst im Jahr 1997 unter Bürgermeister Toni Scherer (FWG) einig: In der sechsten Änderung des zugehörigen Bebauungsplans setzte der Markt Schliersee nicht nur erweiterte und geänderte Baufenster fürs ehemalige Fischerstüberl fest; auch die Tiefgarage ist seither im Süden des Areals fest eingezeichnet.

Neubau sollte schon 1993 bis zu fünf Millionen Mark kosten

Realisiert wurde der Neubau, der schon im Jahr 1993 vier bis fünf Millionen Mark kosten sollte, aber nie. Stattdessen wird ein Teil des Grundstücks bis heute als Parkplatz etwa von Tagesgästen genutzt; die Wiese im nördlichen Teil ist unbebaut.

Das Fischerstüberl wurde nach dem Brand abgerissen, seither ist das Grundstück unbebaut. Im Süden ist ein Parkplatz angelegt.
Das Fischerstüberl wurde nach dem Brand abgerissen, seither ist das Grundstück unbebaut. Im Süden ist ein Parkplatz angelegt. © Thomas Plettenberg

Der aktuelle Eigentümer habe die Baugenehmigung bis zum Jahr 2019 regelmäßig verlängern lassen, erklärte nun Bürgermeister Franz Schnitzenbaumer (CSU) im Bauausschuss. Mittlerweile sei die Baugenehmigung erloschen, der Bebauungsplan mit der Änderung aus dem Jahr 1997 sei aber „geltendes Recht“, erklärte Schnitzenbaumer. Und auf dieses Recht scheint sich der aktuelle Grundstückseigentümer nun zu berufen: Er beantragte eine neue Baugenehmigung „zur Errichtung eines Ersatzbaus für das Fischerstüberl“.

Der Bauausschuss war von den Plänen allerdings nicht begeistert. „Ich sehe das kritisch“, sagte Schnitzenbaumer. Das Gremium war sich insgesamt einig darin, dass die Pläne des Neubaus mit Tiefgarage zu groß für das Grundstück gedacht seien.

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Ehemaliges Fischerstüberl: Bebauungsplanänderung soll Vorhaben eingrenzen

Gerhard Waas (Grüne) betonte, er wolle niemandem einen Vorwurf für den Bebauungsplan machen. Aber: „Das war eine andere Zeit. Heute sind wir weiter.“ Er würde dem Bauantrag nicht zustimmen, kündigte Waas an. Auch auf den Einwand Schnitzenbaumers, dass mit dem Bebauungsplan Baurecht vorhanden sei, erklärte das Grünen-Mitglied: „Was Recht ist, muss Recht bleiben – aber es ist furchtbar.“

Einen Lösungsvorschlag brachte schließlich Wolfgang Mundel (CSU) ein: „Können wir den Bebauungsplan nicht ändern?“, wollte er wissen. Schließlich sei die Situation bei der Festsetzung eine andere gewesen; die Nachbarbebauung habe sich verändert. „Eine haarige Geschichte“, erklärte der Bürgermeister. Eine Mitarbeiterin der Verwaltung ergänzte, eine Änderung dürfe den Plan zwar beschränken, aber nicht zu einer Enteignung führen. Unter anderem Philip Krogoll (Die Schlierseer) sprach sich trotzdem dafür aus, eine Änderung dahingehend zu prüfen, ob diese entschädigungsfrei möglich sei. Von dem Vorschlag einer Bebauungsplanänderung unter Einhaltung der Stellplatzsatzung ließen sich alle Mitglieder überzeugen. Den Antrag auf Baugenehmigung lehnte das Gremium einstimmig ab.

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In jedem Fall dürfen dort nach aktuellem Stand aber keine Wohnungen entstehen: Das Grundstück liegt in einem Sondergebiet. Im Erdgeschoss schreibt der Plan eine Gaststätte, ein Restaurant oder ein Café vor, in den Obergeschossen sind nur Gästezimmer und Ferienwohnungen erlaubt. „Dauerwohn- und Dauernutzungsrechte sind ausgeschlossen.“ nap

In einem neuen Gutachten bescheinigt ein Professor dem Markt Schliersee einen touristischen Standard: Die Gemeinde darf sich weiterhin Luftkurort nennen.

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