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„Vollwertige Familienmitglieder“: Gemeinsame Bestattung von Mensch und Tier in Schongau erlaubt

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Von: Elena Siegl

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Ein Grab mit Abdruck einer Tierpfote (Symbolbild).
In Schongau dürfen Menschen und Tiere gemeinsam in einem Grab bestattet werden (Symbolbild). © Thomas Frey/dpa

Menschen haben oft eine innige Beziehung zu ihrem Haustier – die Stadt Schongau möchte es deshalb erlauben, dass beide im selben Grab bestattet werden.

Schongau – „Viele Menschen sehen ihre Tiere als vollwertige Familienmitglieder“, die Verbindung sei oft sehr innig, sagte Daniel Felsmann, Leiter des Standesamtes und der Friedhofsverwaltung in der jüngsten Stadtratssitzung. Warum also sollte man es Bürgern künftig nicht ermöglichen, auf dem Waldfriedhof in Schongau neben ihrem Tier bestattet zu werden, fragte er. Ein Paragraf zur Mensch-Tier-Bestattung wurde in die neue Friedhofssatzung aufgenommen, über die der Stadtrat entscheiden sollte. Man wolle auf die Wünsche und Bedürfnisse von Bürgern eingehen und erhoffe sich mit einer offeneren Gestaltung und neuen Bestattungsmöglichkeiten, Lücken auf dem Waldfriedhof zu schließen.

Die gemeinsame Bestattung von Mensch und Tier in einem Grab ist einzigartig in der Region. Und auch darüber hinaus selten. Bei Recherchen sei er in Bayern nur auf einen weiteren Ort gestoßen, der Mensch-Tier-Bestattungen im Portfolio habe, erzählt Felsmann auf Nachfrage der Heimatzeitung. Man gehe das Thema proaktiv an – „es ist kein Mehraufwand, es macht keine Probleme“. Wie die Nachfrage aussehen wird, ist noch unklar.

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„Gibt genug Menschen, die haben ein Pferd“ - Welche Tiere dürfen in Schongau mit ins Familiengrab?

Ob es eine Festlegung zur Tierart gebe, wollte Gregor Schuppe (ALS) wissen. Schließlich seien nicht nur Katzen oder Hunde treue Begleiter – „es gibt genug Menschen, die haben ein Pferd“. Sei alles gar kein Problem, erklärte Felsmann. In einer Urne könne jedes Tier mit im Familiengrab bestattet werden. Ein Tier kann in einem bestehenden, aber auch als erstes in einem neu erworbenen Familiengrab bestattet werden, dieses muss dann aber bereits mit dem Familiennamen beschriftet sein.

Warum die Mensch-Tier-Bestattung nur für den Waldfriedhof möglich sein sollte, wollte Nina Konstantin (ALS) wissen und stellte den Antrag, die Beisetzung von tierischen Urnen auch in Erdgräbern des Stadtfriedhofs zu erlauben. Dem stimmte der Stadtrat – genauso wie der neuen Satzung an sich – geschlossen zu.

Waldfriedhof in Schongau soll offener gestaltet werden

Ursprungsgedanke sei gewesen, dass man den historischen Stadtfriedhof gerne klassisch halten würde und mehr Vorschriften etwa zur Farbgestaltung von Grabsteinen mache, während man beim Waldfriedhof etwas lockerer sei, erklärte Felsmann. So sind rote, grellgrüne sowie rötlich marmorierte Steine und Einfassungen sowie hochglanz- und glattpolierte Steine nur auf dem Stadtfriedhof verboten. Und für einen ausgewiesenen Bereich auf dem Waldfriedhof bestehen sogar gar keine Gestaltungsvorschriften für Grabmäler – Herrichtung und Grabstätten unterliegen lediglich den allgemeinen Anforderungen. Für den Waldfriedhof habe man verschiedene Ideen etwa zu neuen Grabformen, sei aber noch am Sondieren, so Felsmann.

Wiesengräber und Mitführen von Hunden künftig auf Schongauer Friedhof erlaubt

Neu in die Satzung aufgenommen wurden nun schon einmal Wiesengräber für den Waldfriedhof. Das sind grasbewachsene Einzel- oder Familiengräber ohne Einfassung und Grabhügel, auf denen kein Grabschmuck abgestellt werden darf. Letzteres gelte beispielsweise auch schon für bestehende Grabformen wie der Bestattung unter Bäumen, sowie Gräbern der Urnenwand und -stele. Leider sehe es in der Praxis oft anders aus, beklagte Felsmann. Immer wieder komme es vor, dass Stadtmitarbeiter erst zahlreiche Engelsfiguren wegtragen müssen, bevor sie mähen können, schilderte er. Dass widerrechtlich abgestellter Grabschmuck kostenpflichtig entfernt wird, steht nun explizit in der Satzung.

Auch anders gehandhabt als in der bisherigen Satzung wurde in der Praxis das Mitführen von Tieren. Das sei eigentlich verboten gewesen, habe aber „nie zu Problemen geführt“, so Felsmann. Mit der neuen Satzung, die gleich am Folgetag der Stadtratssitzung, also am 1. März, in Kraft trat, ist das Mitführen von Hunden an einer Leine nun ausdrücklich erlaubt.

Bestattungsdienstleistungsvertrag ausgelaufen

Bisher war in Schongau ein Bestattungsunternehmen unter anderem für das Öffnen und Schließen der Gräber beauftragt – der Bestattungsdienstleistungsvertrag mit der Stadt lief allerdings zum März aus. Nun übernehmen Mitarbeiter der Stadt die Aufgaben. Auch in anderen Kommunen des Landkreises wird das bereits so gehandhabt. In der Satzung wird genau festgeschrieben, für welche Anliegen das Friedhofspersonal zuständig ist (etwa Annahme und Herausgabe von Särgen und Urnen in den städtischen Leichenhäusern) – und welche Aufgaben im Bereich der (etwa von Angehörigen beauftragten) Bestattungsunternehmen liegen, wenn sie einen Sterbefall übernehmen. Dazu gehört zum Beispiel die Anzeige von Sterbefällen, Informationen zur Trauerfeier bereitzustellen, und das Schmücken der Aussegnungshalle. 

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