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2G, Maskenpflicht: Diese Regeln gelten in Bayerns Skigebieten - ein Ort kontrolliert besonders streng

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Von: Laura Wittstruck

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Schnee im Bayerischen Wald
Die bayerischen Skipisten sind wieder geöffnet – doch einige Corona-Regeln müssen Skifahrer beachten. © Armin Weigel/dpa

Die Ski-Saison in Bayern beginnt 2022 erstmal nur für Geimpfte und Genesene. Wie werden die 2G-Regeln kontrolliert und was müssen Skifahrer sonst beachten? Eine Übersicht.

München - In Österreich gelten bei der Einreise strenge Corona-Regeln – deshalb zieht es wohl dieses Jahr umso mehr Skifahrer in die bayerischen Skigebiete. Beliebt ist beispielsweise der Bayerischen Wald mit dem fast 1500 Meter hohen Großen Arber. Doch auch hier lautet die wichtigste Regel: Ohne 2G-Nachweis dürfen Skilifte und Co. nicht genutzt werden. Mit einer vollständigen Impfung oder einem Genesennachweis steht dem Winterspaß dagegen nichts im Wege.

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Skifahren in Bayern: 2G-Kontrolle beim Ticket-Kauf

Seilbahn- und Gondelbetreiber dürfen nur Gäste mit einem 2G-Nachweis auf den Berg transportieren. Am einfachsten ist es, diesen auf der Cov-Pass-App vorzuzeigen. Auch ein Lichtbildausweis ist zwingend notwendig. An manchen Ski-Orten reicht eine einmalige Kontrolle – etwa am Großen Arber im Bayerischen Wald, wie der BR berichtet. Die Informationen werden dort auf einer Keycard gespeichert, die man auch für den Skiverleih oder den Gasthof braucht. Auch bei einer Saison-Karte wird der Impfstatus nur beim Kauf überprüft. Andernorts müssen Skifahrer täglich eine 2G-Kontrolle absolvieren, da viele Betreiber keine Mehrtageskarten mehr verkaufen. Wichtig ist in jedem Fall, dass Saisonkarten und Keycards nur für eine Person zulässig sind – wer sie an andere weitergibt, macht sich sogar strafbar. Am Großen Arber wird das laut BR besonders genau überprüft. Skifahrer werden an jedem Drehkreuz fotografiert und biometrische Daten abgeglichen. Stimmt beispielsweise die Größe nicht überein, geht es nicht weiter.

Die wichtigsten Regeln in bayerischen Skigebieten:

Skigebiete in Bayern: Weniger Platz in den Gondeln und Maskenpflicht 

Skifahrer sollten in dieser Saison etwas mehr Zeit in der Warteschlange einplanen. Die Betreiber dürfen kleine Gondeln nur zu 75 Prozent auslasten. In großen Seilbahnen sind es sogar nur 25 Prozent. Dabei können Besucher selbst etwas tun, damit es schneller geht. Den Ausweis und den 2G-Nachweis sollte man direkt parat halten. Edeltrud Eichberg, 2G-Kontrolleurin am Großen Arber sagte dem BR: „Es wird noch viel herumgekramt und in den Skisachen ist es oft irgendwo in den Taschen versteckt“. Außerdem gilt: Im Wartebereich, in der Gondel, in Liften und teilweise auch in offenen Liften müssen die Besucher jederzeit eine Maske tragen. Erst an der Skipiste darf sie abgenommen werden.

2G-Regel auch für Kinder und Jugendliche? 

Für die kleinen Skifahrer sind die Regeln etwas lockerer, wie der BR berichtet. Kinder unter 14 Jahren benötigen keinen 2G-Nachweis. Auch Jugendliche bis zu 17 Jahren sind davon befreit – vorausgesetzt, sie besuchen noch eine Schule und können dies nachweisen. Familien sollten daher unbedingt daran denken, neben den Personalausweisen auch die Schülerausweise einzustecken.

Auch in Österreich sind die Skilifte geöffnet - allerdings zählt das Land neuerdings wieder als Hochrisikogebiet. Einem Schlager-Star machte dies nichts, er zeigte sich auf der Piste in Ischgl und legte sogleich eine Panne hin.

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