Urteil im Dreifachmord von Starnberg: Er erschoss drei Menschen und einen Hund – für ein Luxusleben
Nach drei Jahren gibt es nun ein Urteil: Eltern und Sohn wurden erschossen in ihrem Haus in Starnberg gefunden. Das Motiv der Täter: Sie wollten ein Gangster-Leben führen.
Starnberg – 13 Jahre für den 22 Jahre alten Hauptangeklagten und acht Jahre und sechs Monate Haft für seinen Kompagnon (21) – bei beiden wegen Mordes, einmal in drei Fällen und beim Jüngeren in einem Fall. So lautete der exakte Schuldspruch der Strafkammer unter Vorsitz von Regina Holstein. „Wir haben lange gebraucht“, sagte die Richterin zu Beginn ihrer Urteilsbegründung.
Komplizierter Fall in Starnberg: Habgier – und ein geplanter Amoklauf
Die begann sie ganz untypisch mit einer Charakterisierung der Opfer und der Angehörigen. Sie beschrieb den 64-jährigen Vater, der kurz vor der Rente stand. Die 59-jährige Mutter, die gerne als Psychologin arbeitete, und auch den Sohn, einen schwierigen Kopf, der sich ganz seiner Waffenliebe verschrieben hatte. Alle drei wurden im Januar 2020 vom Hauptangeklagten erschossen. Warum? Hintergrund der Tat war ein geplanter Amoklauf des Sohnes, den der Hauptangeklagte verhindern wollte.
Aber auch Habgier spielte eine Rolle. Die Richterin ging auf die Hinterbliebenen ein, den Halbbruder des Sohnes und eine Schwester der Mutter: Sie hatten sich lange in einem Gefühlschaos befunden, weil die Polizei anfangs davon ausgegangen war, dass der Sohn erst seine Eltern und dann sich selber erschossen hatte. Doch die Staatsanwaltschaft ermittelte akribisch weiter, bis schließlich der 22-Jährige als Täter ausgemacht wurde und seinen Kompagnon als Mittäter auslieferte.
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Die Eltern mussten auch sterben – und der Hund
Gemeinsam hatten sie den Plan ausgeheckt, den 21-jährigen Sohn zu erschießen. Anschließend wollten sie seine unzähligen funktionsfähigen Waffen abtransportieren, um sie zu verkaufen. Die beiden jungen Männer waren stets knapp bei Kasse gewesen.
Die Verteidigung des Kompagnons versuchte lange, ihren Mandanten nur als Fahrer zu präsentieren. Doch dagegen sprachen die Chat-Nachrichten und auch das frühe Geständnis des 22-Jährigen. Unklar blieb, ob die Männer auch zusammen in Erwägung gezogen hatten, dass die Eltern ebenfalls erschossen werden sollten, falls sie sich im Haus befanden. Das Gericht ging davon nicht aus. Vielmehr hatte der 22-Jährige vermutlich erst nach dem Mord am Sohn entschieden, auch die Eltern hinzurichten, damit seine Tat unentdeckt blieb.

Drei Schüsse feuerte er im Elternschlafzimmer auf den Vater ab, vier auf die Mutter. Dann kam ihm wohl die Idee, die Tat als Mitnahmesuizid zu drapieren. Und er wischte das Blut des Vaters noch an der Socke des Sohnes ab. Anschließend drehte er ein Video mit den Leichen. Damit die Nachbarn nichts mitbekamen, zog er die Vorhänge zu. Dabei kam ihm der bellende Hund in die Quere, den er nicht besonders mochte. Er feuerte mit seiner Waffe auch noch auf das Tier.
Kein Waffen-Verkauf – dafür ein Überfall auf eine Tankstelle
Im Anschluss suchte er sämtliche Waffen zusammen und verständigte seinen Freund mit der WhatsApp-Nachricht: „Jetzt hast du den Job bei Shell zu 100 Prozent.“ Der fuhr daraufhin zum Abholen vor. Da sich die Waffen aber nicht wie erwartet verkaufen ließen, überfielen die beiden Männer noch einen Supermarkt. Aus Sicht des Gerichts empfanden sich die Täter mittlerweile vollends als „geile Gangster“. Von der Beute wollten sie sich schicke Klamotten und teure Technik zulegen. So weit kam es aber nicht mehr. Über die Mitschüler des getöteten Büchsenmacher-Azubis führte die Spur zum Hauptangeklagten. Der Rest ist bekannt.
Zu Beginn des letzten Prozesstages nach anderthalb Jahren Verhandlung hatte der Verteidiger des Hauptangeklagten zwölf Jahre Jugendstrafe gefordert – ohne den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung. Grund dafür war nach seiner Ansicht die frühe Aufdeckung des mitangeklagten Spezl durch seinen Mandanten. „Niemand wusste von seiner Beteiligung“, sagte Gerhard Bink. Das Preisgeben des „zweiten Mannes“ sei der klassische Fall zur Anwendung des Paragraphen 46b – einer Art Kronzeugenregelung, der zu einer Strafminderung führen müsse.
Bewährung für den Mittäter? Verteidigung geht in Revision
Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor für beide Angeklagten 13 Jahre und sechs Monate Haft gefordert und für eine Sicherungsverwahrung auf Vorbehalt plädiert. Die Verteidiger des Mittäters hatten im Fall der Morde einen Freispruch gefordert. Für den Supermarkt-Überfall plädierten sie auf eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten inklusive 100 abzuleistender Sozialstunden. Direkt nach der Urteilsverkündung kündigten sie an, in Revision gehen zu wollen.
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