1. tz
  2. München
  3. Region

Töchter fackeln Küche ab: Familie will Mietminderung

Erstellt:

Von: Helena Grillenberger

Kommentare

Ein Einsatzfahrzeug der Feuerwehr
Die Feuerwehr musste einen Brand in einer Markt Schwabener Küche löschen. Die betroffene Familie klagt auf Mietminderung. © Philipp von Ditfurth/dpa

Eine Markt Schwabener Familie verlangt eine Mietminderung nach einem eigenverschuldetem Feuer in Wohnung. Das Amtsgericht Ebersberg entscheidet.

Markt Schwaben – Wenn ein Mieter eigenverschuldet seine Küche abfackelt, hat er dann ein Recht auf Mietminderung für die Zeit, während der er aufgrund von Renovierungsarbeiten anderweitig unterkommen muss?

Mit dieser Frage beschäftigt sich gerade das Ebersberger Amtsgericht. Denn: Es gibt ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in einem ähnlich gelagerten Fall zugunsten der Mieter. Sie durften von ihrem Vermieter die Beseitigung der Brandschäden verlangen und waren zur Mietminderung berechtigt.

Markt Schwabener Familie beruft sich auf BGH-Urteil

Auf dieses Urteil beruft sich nun eine Familie aus Markt Schwaben. Die beiden Töchter (24 und 18 Jahre alt) hatten im Mai vergangenen Jahres gemeinsam Kartoffelbällchen frittieren wollen. Als die Ältere den Topfdeckel anhob, um zu sehen, ob das Öl heiß genug war, kam ihr eine Stichflamme entgegen. Sie habe vor Schreck den Deckel fallen lassen, die Jüngere sei sofort gelaufen und habe Decken aus dem Wohnzimmer geholt, um das Feuer zu ersticken. Jedoch ohne Erfolg. Den Feuerlöscher im Keller fand sie auf die Schnelle nicht. Also riefen die jungen Frauen die Feuerwehr und warteten vor der Wohnung auf deren Eintreffen.

„Das ist doch sogar aus Laiensicht komisch“, merkte die Vertreterin der Versicherung vor Gericht an. „Ja, wir haben den Schaden selber verursacht, aber die Miete wollen wir wiederhaben.“

Anwalt: Familie hatte doppelte Kosten

Immerhin hatten seine Mandanten ja auch doppelte Kosten, weil sie sich anderswo einmieten mussten, erwiderte der Anwalt der Familie.

Dabei ist der Punkt, den Richterin Julia Ströhlein in dieser Sache entscheiden muss, eigentlich anders gelagert: „Es steht doch sogar im BGH-Urteil, dass nur ausnahmsweise so entschieden wurde“, erklärte die Vertreterin der Versicherung. „Weil sich da die Vermieterin geweigert hatte, irgendwas zu tun und ihre Gebäudeversicherung nicht in Anspruch genommen hat.“ Die Markt Schwabener Vermieterin hingegen habe umgehend mit den Renovierungsmaßnahmen begonnen – die hätten zwar aufgrund der umfangreichen Arbeiten einige Zeit in Anspruch genommen, „aber sie hat sofort angefangen und es wurde von der Versicherung reguliert“.

Richterin: Noch keine hundertprozentige Meinung gebildet

Auch die Richterin war der Ansicht, dass dem BGH-Urteil ein Sonderfall zugrunde liege. Nichtsdestotrotz erklärte sie, sich noch keine hundertprozentige Meinung gebildet zu haben. Die Urteilsverkündung wurde für Mitte Juni angesetzt.

Noch mehr Nachrichten aus der Region Ebersberg lesen Sie hier. Übrigens: Alles aus der Region gibt‘s auch in unserem regelmäßigen Ebersberg-Newsletter.

Auch interessant

Kommentare