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Betrunkener fährt gegen Telefonmast – und behauptet entführt worden zu sein

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Von: Helena Grillenberger

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Weil er seinen Strafbefehl nicht akzeptierte, musste sich der 26-jährige Suff-Fahrer aus Ebersberg vor Gericht verantworten.
Weil er seinen Strafbefehl nicht akzeptierte, musste sich der 26-jährige Suff-Fahrer aus Ebersberg vor Gericht verantworten. © Stefan Rossmann

Er sei nicht selbst gefahren, er sei entführt worden. Das sagte ein Ebersberger, dem nach einer Fahrt im Suff der Führerschein abgenommen wurde. Doch das Gericht glaubte ihm nicht.

Ebersberg – 7650 Euro Strafe und weitere acht Monate Fahrverbot hat ein Ebersberger vor dem Ebersberger Amtsgericht bekommen. Bereits im Juli letztes Jahres war ihm der Führerschein abgenommen worden.

Der Grund: Nachdem er bis in die frühen Morgenstunden auf einer Party gewesen war, war der 26-Jährige betrunken in sein Auto gestiegen und nach Hause gefahren. Auf dem Weg dorthin fuhr er allerdings gegen einen Telefonmasten. Anwohner informierten die Polizeiinspektion, die bei dem Mann aus Ebersberg satte 1,73 Promille feststellte. Dem Landwirt flatterte ein Strafbefehl ins Haus. 3000 Euro Strafe hätte er zahlen müssen.

Angeklagter: Auf die Rückbank zum Schlafen gelegt

Den Strafbefehl wollte der junge Mann jedoch nicht akzeptieren. Weil er gewusst habe, dass er nicht fahrtüchtig sei, habe er sich auf die Rückbank seines Autos gelegt und geschlafen, lautete seine Einlassung. Den Schlüssel habe er, wie es auf dem Land so üblich sei, stecken gelassen, falls jemand sein Auto aus dem Weg fahren wolle. Im alkoholbedingten Tiefschlaf sei er dann entführt worden: Jemand, er wisse nicht wer, habe sich den steckenden Schlüssel zunutze gemacht und sei einfach mit dem Auto samt schlafender Fracht drauflosgefahren.

Aufgewacht sei er schließlich von dem lauten Knall, den es gegeben hatte, als das Auto gegen den Telefonmasten stieß. Da habe er sich dann auf die Suche nach dem Fahrer gemacht, der sofort im Dunkel der Nacht verschwunden sei. Dass er als Nicht-Fahrer den Schlüssel in der Tasche hatte, konnte er ebenfalls erklären: Selbstschutz. Er habe den noch laufenden Motor ausgestellt, da er schließlich nicht wusste, ob durch den Unfall nicht vielleicht Benzin austrat.

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Unterschiedliche Aussagen bei Polizei und vor Gericht

Seine Aussagen bei der Polizei und vor Gericht wichen jedoch deutlich voneinander ab. Und auch eine zweite Person wollte keiner der sieben Zeugen gesehen haben. Die Schilderungen zweier Polizisten und mehrerer Anwohner ließen für Richterin Frances Karn nur eine Schlussfolgerung zu: Der Angeklagte muss selbst gefahren sein.

Der gleichen Ansicht war auch die Staatsanwältin, die ihr Plädoyer dementsprechend knapp formulierte. Wesentlich länger argumentierte der Verteidiger, der auf Freispruch plädierte. Die Zeugenaussagen hätten keinen Wert, die Polizistin hätte seinen Mandanten nicht belehrt, bevor sie ihn befragt habe, die Polizei habe schlampig ermittelt und der als Zeuge geladene Polizist habe sich obendrein zu einer Falschaussage hinreißen lassen. Das alles half jedoch nichts: „Ich habe keine Zweifel daran, dass Sie gefahren sind“, betonte Richterin Frances Karn. „Es hat nie jemand eine zweite Person gesehen. Nicht mal Sie selber.“

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