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„Eine Sauerei, was da läuft“: Ärger um nicht genehmigte Ferienwohnungen in Bad Wiessee

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Von: Gabi Werner

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Nicht geeignet als Ort für Ferienwohnungen ist nach Ansicht des Wiesseer Bauausschusses das Wohn- und Geschäftshaus am Lindenplatz.
Nicht geeignet als Ort für Ferienwohnungen ist nach Ansicht des Wiesseer Bauausschusses das Wohn- und Geschäftshaus am Lindenplatz. © Thomas Plettenberg

Wohnungen, die ohne Genehmigung in Ferienwohnungen umgewandelt werden: Das sorgt in Bad Wiessee für Ärger. Im vielen Fällen seien die Eigentümer schlichtweg unwissend.

Bad Wiessee – Das Phänomen ist nicht neu in Bad Wiessee: Immer wieder werden offenbar herkömmliche Wohnungen kurzerhand und ohne Genehmigung in gewerbliche Ferienwohnungen umfunktioniert. Einen solchen Fall bekam der Bauausschuss Bad Wiessee nun erneut auf den Tisch. Die Gemeinde missbilligt dieses Vorgehen – und will nun grundsätzlich über das Thema aufklären.

Räume werden seit April als Ferienwohnung genutzt - jetzt kam der Antrag

„Unwissenheit begegnet uns hier immer wieder“, beklagte CSU-Sprecher Florian Sareiter in der jüngsten Sitzung des Bauausschusses. Aktueller Anlass war das Schreiben einer Wohnungseigentümerin, die eine nachträgliche Nutzungsänderung ihrer Wohnung im neuen Wohn- und Geschäftshaus am Lindenplatz in eine gewerbliche Ferienwohnung beantragte. Tatsächlich werden die Räumlichkeiten bereits seit Ende April 2022 als Ferienwohnung vermietet, wie Bauamtsleiter Anton Bammer zu berichten wusste.

„Fairerweise muss man sagen, dass dies sicher kein Einzelfall ist“, meinte er. Viele Eigentümer wüssten schlichtweg nicht, dass man für eine solche Nutzungsänderung eine Genehmigung brauche. Im vorliegenden Fall handle es sich um ein Mischgebiet – der Betrieb einer Ferienwohnung sei daher „regulär zulässig“, führte Bammer weiter aus. Und empfahl dem Ausschuss trotz allem eine Zustimmung.

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Ferienwohnungen: Wiesseer Ausschuss-Mitglieder üben massive Kritik an Bauträgern

Ehe die erfolgte, machten die Mitglieder des Ausschusses ihrem Unmut über derartige Nutzungsänderungen Luft. Schuld seien mitunter die Bauträger, sagte Florian Sareiter. Diese würden beim Verkauf ihrer Wohnungen gegenüber den Käufern suggerieren, dass die Einheiten ohne Weiteres auch als Ferienwohnungen genutzt werden könnten. Dem gelte es Einhalt zu gebieten, fand Sareiter. „Wir sollten da von unserer Seite aus noch mal sensibilisieren.“ Bammer nahm daraufhin die Anregung auf, eine entsprechend Information im Bürgerboten zu veröffentlichen.

Deutliche Worte zum Thema Ferienwohnungen fand Grünen-Gemeinderat Johannes von Miller. „Es ist eine große Sauerei, was da läuft“, zürnte er. Bauträger würden ihre Wohneinheiten bewusst mit dieser Information verkaufen, um sie interessanter zu machen. Eine Aufklärung über den Bürgerboten sei gut, „wird das Problem aber nicht heilen“, prophezeite von Miller. CSU-Kollege Kurt Sareiter wollte in diesem Zusammenhang auch die Notare in die Pflicht nehmen: Auch die sollten bei der Verbriefung die Käufer über die richtige Sachlage informieren.

Über den Ort verstreute Ferienwohnungen „nicht wünschenswert“

Grundsätzliche Kritik an der häufigen Umwidmung von Wohnungen kam von Bernd Kuntze-Fechner: „Die große Anzahl von verstreuten Ferienwohnungen quer durch den Ort ist nicht wünschenswert.“ Der SPD-Sprecher bedauerte, dass die Gemeinde rechtlich nichts dagegen unternehmen könne. Der Idee von Peter Kathan (CSU), schon beim Genehmigungsverfahren für Wohnhäuser der Nutzung von Ferienwohnungen seitens der Gemeinde von vorn herein zu widersprechen, musste Bauamtsleiter Bammer eine Absage erteilen. Bei der baurechtlichen Beurteilung gehe es ausschließlich um die baurechtliche Genehmigungsfähigkeit. Mehr als ein „gut gemeinter Hinweis“ sei hier nicht möglich.

Bei Georg Erlacher (CSU) hielt sich die Begeisterung auch im vorliegenden Fall in Grenzen. Das neue Gebäude am Lindenplatz sei kein klassisches Beherbergungs-Objekt – wie werde dort überhaupt der Betrieb der Ferienwohnungen kontrolliert? Gegen zwei Stimmen wurde die Nutzungsänderung am Ende dennoch abgesegnet. Allerdings wurde in den Beschluss der Hinweis mit aufgenommen, dass das Gremium diese Nutzungsart an diesem Ort nicht für geeignet halte. gab

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