„Riesensauerei“: Kontrolleur stößt auf verdorbene Lebensmittel in Restaurantküche in Oberbayern

In der Küche eines Restaurants im Raum Wolfratshausen stieß ein Lebensmittelkontrolleur mehrfach auf verdorbene Lebensmittel. Nun musste sich der Verantwortliche vor dem Amtsgericht Wolfratshausen verantworten.
Wolfratshausen – Eine hohe Trefferquote erzielte ein Lebensmittelkontrolleur in den vergangenen vier Jahren, wenn er sich in der Küche eines Restaurants im Raum Wolfratshausen umsah: Von 34 Lebensmittelproben, die in dieser Zeit zur sensorischen Untersuchung ins Labor wanderten, pappte an 25 anschließend das Etikett „Für den menschlichen Verzehr ungeeignet“. Weil es dem Restaurantleiter trotz diverser Bußgeldbescheide und einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen nicht gelang, die eklatanten Missstände in seiner Küche zu beseitigen, wurde der 56-Jährige nun wegen vorsätzlichen Verstoßes gegen das Lebensmittelgesetz in fünf Fällen zu einer Haftstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt.
„Eine Riesensauerei“: Kontrolleur stößt auf verdorbene Lebensmittel in Restaurantküche
Ein Eimer gekochtes Geflügel, gräulich verfärbt, eine Pappschale ranzig riechender Sesamkörner, eine Keramikschale ranziges Tiramisu, 400 Gramm verdorbener, roher Lachs und 600 Gramm gräulich verfärbter, übel riechender Thunfischstücke standen auf der langen Liste des Kontrolleurs nach seinem vorerst letzten Besuch in dem Lokal am 4. Mai 2022.
Das sind Bilder, die man nicht sehen will. Auf Bairisch gesagt, ist das eine Riesensauerei.
„Es herrschte ein recht sorgloser Umgang mit Lebensmitteln“, gab der Mitarbeiter des Landratsamts Bad Tölz-Wolfratshausen seine Eindrücke vor dem Amtsgericht Wolfratshausen wieder. So habe der beanstandete Fisch im eigenen Saft gelegen, statt auf Eis. Der Eimer mit Geflügel sei bei einer Temperatur von rund 14 Grad gelagert worden, maximal vier Grad wären nötig gewesen. „Hinsichtlich der Lagerung gab es viel Grund zur Beanstandung“, fasste der Kontrolleur zusammen.
„Das sind Bilder, die man nicht sehen will. Auf Bairisch gesagt, ist das eine Riesensauerei“, räumte der Verteidiger ein. Sein Mandant sei wegen diverser familiärer Sorgen überfordert gewesen. „Er ist ausgebrannt, hat keine Kraft mehr, die Missstände zu beheben. Der Angeklagte neben ihm nickte zustimmend. Er könne die Verantwortung, den täglichen Betrieb zu überwachen, alles zu kontrollieren nicht mehr übernehmen. Um eine Wiederholungsgefahr auszuschließen habe der gelernte Koch das Gewerbe inzwischen abgemeldet und arbeite nur noch als Angestellter in dem Lokal, das unter neuer Leitung weitergeführt wird.
Amtsrichter verhängt als Bewährungsauflage 2.000 Euro Geldbuße
„Wenn man es nicht schafft, dann muss man den Laden zumachen“, betonte Richter Helmut Berger. Strafschärfend wirkte sich aus, dass der 56-Jährige die „unzumutbaren Zustände“ in seiner Küche trotz zahlreicher Kontrollen nicht beseitigt habe – und sich auch von einem Strafbefehl nicht habe beeindrucken lassen. „Wenn ich dann nichts ändere, handele ich vorsätzlich“, so Berger, der als Bewährungsauflage 2.000 Euro Geldbuße, zahlbar an einen Wolfratshauser Kindergarten, verhängte. (rst)
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