Brüder lösten falsches Ticket nach München: Obwohl sie mehr zahlten als nötig, bleibt Bahn knallhart

120 Euro fürs Schwarzfahren haben die Brüder Martin und Christian Schickel aus Aufkirchen an die Bahn zahlen müssen. Sie hatten zwar die falsche Fahrkarte gelöst, doch die richtige wäre sogar billiger gewesen. Die Bahn sagt, das könne man nicht vergleichen, und bleibt bei ihrer Haltung, dass die Fahrkarten ungültig seien.
Aufkirchen – An einem Mittwoch im Februar vergangenen Jahres passierte es: Martin und Christian Schickel, damals 18 und 20 Jahre alt, kauften sich die falsche Fahrkarte am Automaten für ihre Fahrt vom Bahnhof Starnberg Nord zur Haltestelle München Messestadt Ost. Das stellte sich bei der Kontrolle heraus.
Brüder aus Oberbayern lösen falsches Ticket nach München
Zuvor dachten die Brüder, wie so viele MVV-Nutzer, das richtige Ticket gelöst zu haben. Nicht einmal die Tatsache, dass das falsche Ticket mehr gekostet hat als die richtige Fahrkarte, hat die Bahn zum Einlenken gebracht. Das hat die Mutter der beiden, Dr. Bettina Schickel, erfahren müssen. Auch die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr, die Schickel angerufen hat, konnte bei der Bahn nichts erwirken. „Die 120 Euro sind absolut unverhältnismäßig“, findet Schickel.
„Meine Söhne hatten sich Tageskarten für jeweils 8,20 Euro gekauft“, berichtet die Aufkirchnerin. „Aufgrund des undurchsichtigen Tarifsystems waren es leider die falschen.“ Statt des benötigten Tagesticket für die Zonen M, 1 und 2 sei es ein Tagesticket nur für die Zone 2 im Wert von je 8,20 Euro gewesen. „Sie hatten verstanden, dass mit der Zone 2 alle stadteinwärts liegenden Zonen beinhaltet wären“, sagt Schickel. „Da beide noch unter 21 Jahre alt waren, hätten sie jeweils für Hin- und Rückfahrt aber nur vier Streifen von der U21-Streifenkarte benötigt.“ Dafür liegt der Preis pro Person bei 7,12 Euro. „Beide haben eigentlich genügend bezahlt, nur mit der falschen Karte.“
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Bahn bleibt hart: „Auch eine Frage der Fairness“
Die Bahn kann diesen Preisvergleich nicht nachvollziehen. „Wenn die U21-Streifenkarte genutzt wird, handelt es sich dabei jeweils um Einzelfahrten in eine Fahrtrichtung“, sagt ein Bahn-Sprecher auf Anfrage. Bei den erworbenen Tickets für Zone 2 handele es sich hingegen um Tageskarten, die für beliebig viele Zugfahrten genutzt werden könnten. „Die Preise für die beiden Fahrscheinarten lassen sich also nicht direkt miteinander vergleichen.“ Das Argument, das Tarifsystem sei undurchsichtig, sieht die Bahn anders. Dank der Automaten und der Smartphone-Apps werde für jede Fahrt das richtige Ticket automatisch ermittelt, sagt der Bahn-Sprecher und verweist darauf, dass das Tarifsystem seit der jüngsten Reform deutlich vereinfacht worden sei.
Diese Antworten hat Bettina Schickel von der Bahn schon bekommen, als sie umgehend Einspruch gegen das erhöhte Beförderungsentgelt, wie das Schwarzfahren im Bahn-Deutsch heißt, eingelegt hat. Deshalb rief sie die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personennahverkehr an. Die schlug den Parteien vor, das erhöhte Beförderungsentgelt von 120 auf 60 Euro zu reduzieren. „Die Bahn hat das abgelehnt“, berichtet Schickel.
Warum? „Selbstverständlich steckt hinter der Fahrt mit dem falschen Ticket nicht immer böse Absicht oder Vorsatz“, sagt der Bahn-Sprecher. „Andererseits ist es aber auch eine Frage der Fairness, alle Fahrgäste in solchen Fällen gleich zu behandeln.“
Bettina Schickel hat die 120 Euro schon überwiesen, um keine weiteren Strafen zu riskieren. Ihre Hoffnung, wenigstens einen Teil des Geldes zurückzubekommen, kann sie aufgeben.
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