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Abriss drohte: Obst- und Gemüsestand an der Cosimastraße darf bleiben - „Wichtiges Angebot für die Bewohner“

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Von: Sascha Karowski

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Den Stand an der Cosimastraße betreibt Filitsa Papazissis (57) seit 35 Jahren. Er war aber vom Abriss bedroht.
Den Stand an der Cosimastraße betreibt Filitsa Papazissis (57) seit 35 Jahren. Er war aber vom Abriss bedroht. © Marcus Schlaf

Aufatmen in Bogenhausen: Der Obst- und Gemüsestand an der Cosimastraße darf nun doch bleiben. Die Stadt hatte eigentlich den Abriss verfügt, weil der Kiosk illegal errichtet worden war.

München - Der Obst- und Gemüsestand an der Cosimastraße*, Ecke Englschalkinger Straße, darf bleiben. Das teilt die Verwaltung mit. Der Antwort vorausgegangen war ein Antrag der CSU-Fraktion. Stadtrat Fabian Ewald sagte am Freitag: „Es ist durchaus erfreulich, dass der Obststand erhalten werden kann. Er ist ein wichtiges Angebot für die Bewohner, für die Nahversorgung und im Sinne der Stadt der kurzen Wege.“

Filitsa Papazissis (57) betreibt den Obst- und Gemüsestand seit 35 Jahren

Den Stand betreibt Filitsa Papazissis (57) seit 35 Jahren. Er war aber vom Abriss bedroht, denn ein Nachbarn hatte bei der Stadt Anzeige erstattet. Die Lokalbaukommission (LBK) rückte zur Prüfung an und stellte fest, dass der Verkaufsstand einst ohne die erforderliche Baugenehmigung errichtet wurde. Eine nachträgliche Erlaubnis sei nicht möglich, weil sie dem an der Stelle gültigen Bebauungsplan widerspräche.

Deshalb hatte die Stadt die Beseitigung des Gemüsekiosks verfügt. „Der Verkaufsstand beeinträchtigt das städtebauliche Gesamtbild und stellt die Gefahr einer städtebaulich unerwünschten Vorbildwirkung dar“, heißt es in dem Bescheid. „Das ist meine ganze Existenz, ich habe keinen anderen Verdienst und keinen Mann, der mich ernährt“, sagte Papazissis. Das war Ende Oktober. Nun lenkt die Stadt* ein.

Stadt lenkt ein: Betreiberin kann bis zur Rente weitermachen

Die Betreiberin könne den Stand auf jeden Fall bis zu ihrem Renteneintrittsalter weiterführen, heißt es in der Antwort der Verwaltung. Eine Genehmigung des Kiosks können nun doch in Aussicht gestellt werden. „Dies setzt einen entsprechenden Bauantrag voraus, der rechtzeitig vor dem Renteneintritt der derzeitigen Pächterin gestellt werden sollte. Eine hierfür erforderliche Befreiung vom Bebauungsplan ist im Interesse an einer verbrauchernahen Versorgung möglich.“ (ska) *tz.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA

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