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Achtung vor Einbrechern in den Herbstferien: Was Mieter beachten müssen, wenn sie in den Urlaub fahren

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Heute beginnen die Herbstferien in Bayern. Viele Familien nutzen die Zeit, um noch einmal Urlaub in der Sonne zu machen, bevor es wieder richtig kalt wird. Doch worauf muss man während der Zeit achten, wenn die Wohnung leer steht? Der Mieterverein München klärt auf und gibt wichtige Tipps zum Thema.

München - „Den Vermieter muss man nicht informieren, wenn man in den Urlaub fährt“, sagt Angela Lutz-Plank. „Allerdings ist es ratsam, ihm mitzuteilen, wo ein Ersatzschlüssel zu finden ist, falls in der Wohnung zum Beispiel ein Wasserrohr platzt“, sagt die Geschäftsführerin des Münchner Mietervereins. Der Schlüssel müsse aber nicht beim Vermieter oder beim Hausmeister deponiert werden, „das kann auch eine Nachbarin sein.“ Der Mieter könne das selbst entscheiden und sollte den Vermieter dann darüber informieren.

Wichtig: Verpflichtungen des Mietvertrages gelten auch während der Abwesenheit, so etwa für die Reinigung des Treppenhauses, wenn dies vereinbart ist. „Wenn der Mieter nicht zu Hause ist, sollte er sich um eine Vertretung kümmern, die diese Arbeiten erledigt“, rät Angela Lutz-Plank.

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München: Mieter müssen ihren Vermieter nicht informieren, wenn sie wegfahren

Auch Vorauszahlungen für die Betriebskosten muss man weiter zahlen, „auch wenn man im Auslandsurlaub natürlich keinen Müll zuhause in München verursachen kann“, weiß die Expertin. Höchstens bei den verbrauchsabhängigen Kosten mache sich dann bemerkbar, dass weniger verbraucht wurde.

Zahl der Einbrüche steigt
Ein als Einbrecher verkleideter Mann hebelt in der Kriminalpolizeilichen Beratungsstelle der Polizei eine Tür auf (gestellte Szene). © picture alliance / dpa/Archivbild

Vor der Abreise sollte man die Wohnung unbedingt einbruchsicher machen. „Also Türen und Fenster fest verschließen und dafür sorgen, dass der Briefkasten nicht überquillt. Wenn sich Post oder Zeitungen vor der Türe türmen, ist das ein sicheres Anzeichen dafür, dass die Bewohner nicht zu Hause sind. Auch eine Zeitschaltuhr, die abends dafür sorgt, dass Lichter angehen, macht durchaus Sinn“, sagt Lutz-Plank.

Einbrecher in München: Türen und Fenster sollten fest verschlossen werden

Wenn der Mieter damit rechnen müsse, dass er Post mit einzuhaltenden Fristen bekommen kann, müsse er auch dafür sorgen, dass der Briefkasten von einer Vertrauensperson regelmäßig geleert und er benachrichtigt wird. „Diese Person sollte auch eine Vollmacht haben, dass sie Einschreiben unterschreiben oder Post abholen kann. Wenn der Mieter eine Frist versäumt, kann das großen Ärger geben und das Argument, man sei im Urlaub gewesen, wird nicht anerkannt.“

Vorsicht gilt, wer während seines Urlaubs die Wohnung untervermieten will: „Das setzt grundsätzlich die Erlaubnis des Vermieters voraus. Wenn aber Familie oder Freunde in München Urlaub machen, während der Mieter der Wohnung unterwegs ist, bedarf das nicht der Erlaubnis des Vermieters“, sagt Lutz-Plank. „Auch wenn der Mieter der Wohnung nicht in seiner Wohnung ist, denn Gäste dürfen ohne Genehmigung in der Wohnung aufgenommen werden. Es ist rechtlich nicht ganz eindeutig, wie lange, aber bis zu sechs Wochen auf jeden Fall.“

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