In dem internationalen Abkommen heißt es, dass Angehörigen ethnischer Minderheiten nicht das Recht vorenthalten werden dürfe, „gemeinsam mit anderen Angehörigen ihrer Gruppe ihr eigenes kulturelles Leben zu pflegen“.
Die Samen hatten gegen die Parks geklagt, da die Windturbinen ihre Rentier-Herden verängstigten und alte Traditionen bedrohten. Nach Einschätzung des Gerichts ist die traditionelle Aufzucht von Rentieren eine schützenswerte kulturelle Praxis.
Welche Folgen das Urteil hat, blieb offen. Die Anwälte der Rentierzüchter verlangten den Abriss der 151 Windräder, die sich zum Teil auf den Weideflächen für die Rentiere befinden. Der Betreiber der Windparks äußerte sich gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung „überrascht“ über das Urteil. Die Anlagen seien auf Grundlage offizieller Genehmigungen errichtet worden.
Auch die Stadtwerke werden das Urteil nun prüfen. Finanzielle Folgen stünden aber nicht zu befürchten, wie Sprecher Michael Silva auf Nachfrage ausführt. „Die SWM haben sich 2021 am Windpark Roan beteiligt. Das Urteil betrifft einen Sachverhalt, der zeitlich vor dem Einstieg liegt.“ Man gehe daher grundsätzlich davon aus, dass etwaige wirtschaftlichen Konsequenzen von der genehmigenden Behörde oder den Unternehmen zu tragen sind, die den Windpark errichtet haben.
CSU-Chef Manuel Pretzl hatte am Donnerstag eine Anfrage zu dem Thema an die Verwaltung gestellt, er befürchtet nämlich, dass „auf die Stadtwerke und die Stadt hohe Kosten zukommen“. Das treffe das Unternehmen in einer schwierigen Phase. „Daher müssen dem Stadtrat schnellstmöglich alle Fakten dargestellt werden.“