Sprecherin Annette Baumann bestätigt das auf Anfrage unserer Zeitung: „Die Bayerische Staatsoper hat vor dem Hintergrund der Raumnot im Nationaltheater, im Probengebäude am Marstallplatz, im Ballettgebäude am Platzl und auch im Bayerischen Staatsschauspiel vorsorglich Eigenbedarf angemeldet und prüft derzeit, ob eine Nachnutzung - etwa für Büros und Probenräume - durch die Staatstheater möglich ist.“ Es gehe „um die beiden Lokale Südtiroler Stuben (neueres Gebäude, rechts neben dem Staatsballett-Eingang) und die Münchner Kindl Stuben (historisches Gebäude, links vom Staatsballett-Eingang).“
Ballett statt Böfflamott und edlen Bordeaux-Weinen: Das könnte die Zukunft am Platzl sein, wenn Schuhbeck dort ab 2023 Vergangenheit ist. Rechtlich steht das Gebäude im Eigentum des Freistaats. Die Staatsoper ist die „grundbesitzverwaltende Dienststelle“, wie Baumann erklärt. Die Oper muss sich also um alle baulichen Angelegenheiten kümmern. Vermieter ist die Immobilien Bayern als Teil der Staatsverwaltung: Sie ist auch „für eine eventuelle Neuvermietung dieser Räumlichkeiten zuständig“.
Staatliche Eigenbedarfsanträge werden bevorzugt behandelt. Deshalb haben Gastronomen für die Schuhbeck-Nachfolge in den Südtiroler Stuben kaum Chancen. Beim Bauministerium ist der Antrag der Staatsoper offensichtlich noch nicht bekannt. Auf Anfrage heißt es zur Immobilie am Platzl: „Die Überlegungen zur zukünftigen Verwendung sind noch nicht abgeschlossen.“ Eine „zeitnahe Entscheidung“ werde aber „angestrebt“.
Am Platzl 6, 7 und 8 wurden die Gebäude vor 32 Jahren zusammengelegt, um sie für das Staatsballett nutzbar zu machen, so Baumann. Sie werden nun wohl um Schuhbecks Stuben erweitert.