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Große Verwirrung um Alkohol-Regeln im Freien: München legt deutlich nach - auch Verbots-Dauer jetzt fix

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In München gilt ein Alkoholverbot im öffentlichen Raum. Die neue Corona-Verordnung umfasste zunächst nicht die gesamte Landeshauptstadt - doch es wurde nachgelegt.

Update vom 10. Dezember, 17.17 Uhr: Jetzt also doch: Nach dem Verwirrspiel um das Glühweinverbot (Update vom 9. Dezember, 17.12 Uhr) ist der Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit nun im gesamten Stadtgebiet untersagt. Das gab die Stadt am Donnerstag bekannt. Kreisverwaltungsreferent Thomas Böhle (SPD) erklärte: „Dieser Schritt ist erforderlich, weil es trotz eindringlicher Appelle angesichts steigender Infektionszahlen in der ganzen Stadt zu Menschentrauben vor Glühweinverkaufsstellen kommt.“

Beim Glühweintrinken würden weder Abstände eingehalten noch Masken getragen, so der KVR-Chef. Bis mindestens 5. Januar darf nun kein Alkohol mehr im Freien getrunken werden. Gaststätten ist der Ausschank untersagt. Außerdem gilt die nächtliche Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr – solange der Inzidenzwert über 200 liegt.

Auch die Nutzung von Sportstätten in öffentlichen Grünanlagen ist ab sofort untersagt, ebenfalls bis mindestens 5. Januar. Betroffen sind Bolzplätze, Skateanlagen oder Fitnessparks. Das Baureferat bringt derzeit entsprechende Verbotsschilder an.

Verwirrung um Alkohol-Verbot in München: Nur in der Altstadt verboten? Stadt legt jetzt deutlich nach

Update vom 10. Dezember, 14.10 Uhr: Die Stadt München hat ob der neuen Corona-Regeln noch einmal nachjustiert. Das Alkoholverbot im öffentlichen Raum hatte zunächst für Verwirrung gesorgt - galt es doch lediglich innerhalb des Altstadt-Rings (siehe Update weiter unten im Text). Doch schon am heutigen Donnerstag legt die Stadt nach: Der Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum ist ab sofort ganztätig untersagt. Noch im August war ein stadtweites Verbot vor Gericht gescheitert. Man habe in Anbetracht der Pandemie-Lage keine andere Wahl, heißt es von Seiten des KVR.

Update vom 9. Dezember, 17.12 Uhr: Die Gaststätten sind zu und draußen ist es kalt: In den vergangenen Wochen haben daher immer mehr Münchner* die Lücke im Gesetz genutzt und sich unter freiem Himmel getroffen, um Glühwein zu trinken. Dabei hielten sich nicht alle daran, Abstand zu halten und das Umfeld der ausschenkenden Gaststätten oder Kioske zu meiden. Nun hat die Polizei an mehreren Orten der Landeshauptstadt durchgegriffen (siehe Ursprungsmeldung).

Corona-Maßnahmen in München: Verwirrung um das Glühwein-Verbot

Die Arbeit der Glühwein-Fahnder ist wohl noch nicht vorbei – denn bei diesem Thema gibt es große Verwirrung. Eigentlich hatte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) den Konsum alkoholischer Getränke unter freiem Himmel seit Mittwoch bayernweit komplett verboten. In der Landeshauptstadt aber gilt das Verbot laut einer Mitteilung vom Mittwoch nun aber nur an wenigen Plätzen: nämlich wie zuvor an den Hotspots Baldeplatz, Gärtnerplatz, Gerner Brücke, Wedekindplatz und Isarauen zwischen Reichenbachbrücke und Wittelsbacherbrücke sowie neuerdings auch innerhalb des Altstadtrings.

Warum aber nicht im gesamten Stadtgebiet? Das konnte das zuständige Kreisverwaltungsreferat auch nicht sagen. Die Stadt könne den Geltungsbereich selbst festlegen. „Und er kann auch jederzeit angepasst werden“, sagte ein Sprecher. Hinzu käme, dass aufgrund der Ausgangsbeschränkungen ohnehin gelte, dass das Verlassen der Wohnung nur aufgrund triftiger Gründe erlaubt sei, also nicht zum Glühwein trinken.

Ausgangssperre wegen Corona in München: Polizei will nachts kontrollieren

Seit Mittwoch müssen die Ordnungshüter nun auch noch die Ausgangssperre für Münchner zwischen 21 und 5 Uhr kontrollieren. „Grundsätzlich gilt: Man sollte um 21 Uhr in den eigenen vier Wänden sein“, warnte ein Polizeisprecher. Man werde die Einhaltung mit bis zu 200 Mann zusätzlich kontrollieren. Erste Anlaufstelle seien Menschengruppen, die rumstehen. „Wir werden im Einzelfall entscheiden, ob es zur schriftlichen Verwarnung und Anzeige kommt oder nicht.“

Trotz Corona-Lockdown: Hunderte Münchner beim Feiern in der Innenstadt erwischt - Polizei greift hart durch

Erstmeldung vom 9. Dezember: München - Mehrere Anrufe gingen bei der Polizei München ein. Andere Fälle entdeckten die Beamten auf Streife selbst. Bekanntermaßen gelten in München ab Mittwoch verschärfte Corona-Lockdown-Regeln. Offenbar wollten hunderte Münchner noch einmal raus, bevor aller Voraussicht nach ab Mittwochabend (9. Dezember) eine echte Ausgangssperre ab 21 Uhr gilt.

Corona-Verstöße in München: Hunderte Münchner beim Feiern auf Straße erwischt - Polizei greift durch

Doch auch ohne Verschärfung gelten die bereits bekannten Lockdown-Regeln. Trotz Corona-Kontaktverboten bei mehr als zwei Haushalten und vielen anderen aktuell gültigen Regeln, traf die Polizei München auf hunderte Feiernde in der Innenstadt.

Corona-Ausgangssperre in München: Polizei trifft 150 Münchner beim Trinken auf Wedekindplatz

Feiern in München ist aktuell nicht erlaubt (Symbolbild).
Feiern in München ist aktuell nicht erlaubt (Symbolbild). © Tobias Hase/dpa

Deshalb kam es am Dienstag (8. Dezember) zu mehreren Einsätzen im Stadtgebiet München wegen Verstößen gegen die Infektionsschutzverordnung.

So wurde gegen 19.15 Uhr durch die Polizeiinspektion gemeldet, dass sich im Bereich des Wedekindplatzes ca. 150 Personen aufhielten und dabei Getränke konsumierten. Aufgrund dessen mussten weitere Einheiten hinzugezogen werden, sodass mittels kommunikativer Mittel ein Großteil der vor Ort befindlichen Personen selbstständig den Platz verließen. Bei den dort verbliebenen Personen mussten letztlich 13 Verstöße gegen die angezeigt werden.

Corona in München: Hunderte feiern in Glockenbachviertel

Im Verlauf des weiteren Abends hielten sich auch mehrere hundert Personen im Bereich der Schellingstraße/Türkenstraße/Georg-Elser-Platz sowie Thalkirchner Straße/Pestalozzistraße auf. Auch diese waren hauptsächlich dort, um Getränke zu konsumieren und hielten sich zum Teil nicht an die Vorgaben.

Auch hier wurden wieder Kräfte hinzugezogen und mittels kommunikativer Mittel auf die vor Ort befindlichen Personen eingewirkt, sodass diese sich nach und nach zerstreuten. Auch hier wurden gegen verbliebene Personen sieben Verstöße zur Anzeige gebracht. Die weiteren Ermittlungen führt die Kriminalpolizei München.

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