Und tatsächlich: Der Absender des Schreibens an die Künstlerin ist das Bayerische Polizeiverwaltungsamt. Der Kontrolleur war in diesem Fall also wohl ein fleißiger Polizist (theoretisch hätte auch ein Bürger bei der Polizei den Verstoß anzeigen können). Und die Polizei lässt in solchen Fällen – im Gegensatz zur Stadt – keine Gnade walten.
Auf Anfrage beim Polizeiverwaltungsamt heißt es, „eine Einfahrt mit einem E-Fahrzeug mit E-Kennzeichen in eine Umweltzone ohne die erforderliche Plakette wird grundsätzlich immer geahndet“ – aufgrund der Gesetzeslage. Und es wird dann noch angefügt: Ein E-Kennzeichen könne „die Feinstaubplakette nicht ersetzen, da auch Hybridfahrzeuge, die neben einem Elektroantrieb auch über einen Verbrennungsmotor verfügen, zwar mit einem E-Kennzeichen versehen sein können, in der Umweltzone aber mit Benzin- oder Dieselantrieb bewegt werden können.“
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Jutta Geyer kann das alles kaum glauben: „Dann habe ich offenbar Pech gehabt, dass ich an den Falschen geraten bin.“ Sie wird dennoch an ihrem Einspruch festhalten und gegen die in ihren Augen unsinnige Regelung kämpfen. „Vielleicht sehen die Politiker dann irgendwann auch ein, dass die Regelung geändert werden muss.“ (Nina Bautz)
Dass E-Autos von der Plakettenpflicht nicht ausgenommen sind, verwundert viele Fahrer. Schließlich dient die Umweltzone ja dem Schutz der Gesundheit vor Feinstaubbelastung. Sie gilt seit 2012 im Münchner Zentrum innerhalb des Mittleren Rings – nicht aber auf dem Mittleren Ring selbst. Die tz erklärt die wichtigsten Fakten.
Um in die Umweltzone einfahren zu können, brauchen alle Pkw (auch Anwohner, Pendler und eben E-Autos), Busse, Wohnmobile und Lkw eine Ausnahmegenehmigung: die grüne Plakette. Auch Fahrer, die nicht in München wohnen und ausländische Fahrer sind dazu verpflichtet. Es gibt Ausnahmen, zum Beispiel für land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen, Krankenwagen und Notarztwagen oder etwa bestimmte Oldtimer. Eine Einfahrt mit gelber oder roter Plakette oder ganz ohne ist verboten. Das Bußgeld bei Verstoß betrug früher 80, mittlerweile 100 Euro, plus Gebühren und Zustellungskosten von mindestens 28,50 Euro. Bei besonderen Tatumständen, etwa bei vorsätzlichem Vergehen, kann das Bußgeld erhöht werden. Die grüne Plakette muss auf der Fensterscheibe kleben und darf nicht vorne ins Auto gelegt werden.
Sie gilt für alle 55 Umweltzonen in Deutschland und kostet sechs Euro. Für gewöhnlich erhält der Münchner die Plakette gleich bei der Zulassung des Fahrzeugs (nur mit vereinbartem Termin). Wenn sich das Kfz-Kennzeichen ändert oder man das Auto wechselt, braucht man eine neue Plakette.
Ab 1. Februar 2023 greift eine weitere Umwelt-Maßnahme: das Dieselfahrverbot. Dann dürfen Diesel-Autos mit Euro 4/IV-Plakette nicht mehr innerhalb des Mittleren Rings unterwegs sein (und hier auch nicht auf dem Ring selber). Lieferverkehr, Anwohner sowie etwa Handwerker, pflegerische Dienste oder Menschen mit Behinderung sind dabei ausgenommen. Die Einhaltung wird nicht über Plaketten kontrolliert, es soll eine stichprobenartige Kontrolle erfolgen. Der Verstoß kostet auch hier 100 Euro (zuzüglich Gebühren und Auslagen 128,50 Euro).