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Auch übe die Stadt durch die Verwendung der Ampelpärchen nicht in unzulässiger Weise lenkend Einfluss auf die Meinungsbildung aus, sondern unterstütze dadurch wesentliche Prinzipien des Zusammenlebens: „Toleranz als geistige Haltung, die auf Beachtung, Achtung und Duldsamkeit dem anderen gegenüber in seinem Anderssein, nicht aber auf Beliebigkeit oder Meinungslosigkeit gerichtet ist, stellt ein Verfassungsprinzip dar, dessen Gehalt aus verschiedenen Verfassungsbestimmungen, insbesondere den Grundrechten, abgeleitet wird.“ Davon umfasst sei ersichtlich auch die Toleranz gegenüber unterschiedlichen sexuellen Orientierungen.
„Ich freue mich sehr über die jetzt endgültige Abweisung der Klage“, sagt OB Dieter Reiter (SPD). „München ist weltoffen, vielfältig und tolerant – genau dafür stehen auch die Ampelpärchen.“