Auf Anfrage unserer Zeitung teilt eine Sprecherin der SWM mit, die Stadtwerke seien bereits in der Vergangenheit nur dann und nur in dem Umfang berechtigt, ihre Preise zu erhöhen, wie ihre eigenen Kosten gestiegen sind. Insofern spiegle das neue Gesetz nur die gelebte Praxis wider. „Die Kosten für den Energieeinkauf, die Netzentgelte und die Umlagen haben sich deutlich erhöht. In den Kalkulationen der SWM sind ausschließlich diese Kostensteigerungen berücksichtigt.“
Josef Schwarz, seit 35 Jahren Kunde bei den SWM, ist einer der Betroffenen der Strompreiserhöhung. Als Zwei-Personen-Haushalt zahlen seine Frau und er bald saftige 700 Euro mehr im Jahr. Damit ist für ihn eine rote Linie überschritten.
Ihm sei es bisher wichtig gewesen, einen lokalen Anbieter zu haben, sagt er. Allerdings: „Wir können es uns schlicht und ergreifend einfach nicht leisten, über 700 Euro pro Jahr mehr zu bezahlen, nur um dem lokalen Stromanbieter die Treue zu halten.“ Er hat sich schlau gemacht und schnell Alternativen gefunden, bei denen er sich einiges sparen kann. „Es gibt seriöse Stromanbieter, die teilweise bis zu 60 Euro günstiger sind als die Stadtwerke.“ Er wird deshalb seinen Anbieter wechseln.
Die Empörung ist nicht nur bei Josef Schwarz groß. Auch der Münchner Helmut Stadtmüller ist fassungslos. „Ich hoffe, dass die Regierung diesem – meine Erachtens rechtswidrigen, zumindest aber kundenunfreundlichen – Vorgehen einen Riegel vorschiebt!“ Noch besser fände er es allerdings, wenn die SWM von sich aus eine nachvollziehbare Preisgestaltung vornähmen und den angekündigten satten Aufschlag revidierten, so Stadtmüller. LEONI BILLINA
Konkret heißt das, dass aufgrund des Angriffskriegs auf die Ukraine die Großhandelspreise für Strom und Erdgas dramatisch gestiegen und weiterhin auf sehr hohem Niveau seien. „Das hat unsere Preisanpassungen zum 1. Januar 2023 erforderlich gemacht. Die SWM bedauern diese Entwicklungen. Diese Erhöhungen sind jedoch rechtlich zulässig.“ VON SASCHA KAROWSKI
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