Skandal bei der S-Bahn: Betriebsrats-Boss muss wegen sexueller Belästigung vor Gericht - Das Urteil überrascht

Immer wieder steht die Münchner S-Bahn wegen Pannen im Fokus. Ob sie pünktlich ist? Diese Frage gleicht täglich einem Krimi. Vor dem Amtsgericht spielte sich nun tatsächlich einer ab: Der Betriebsratschef der S-Bahn soll eine Studentin sexuell belästigt haben - sein Fall nahm eine überraschende Wendung.
München - Schwere Vorwürfe gegen Ralf P. (57): Der Betriebsratschef der München S-Bahn muss sich seit gestern vor dem Amtsgericht wegen sexueller Belästigung verantworten. Laut Anklage soll er eine Studentin mehrere Male gegen ihren Willen berührt haben. Für die S-Bahn ein unangenehmer Vorgang...
Die Vorfälle liegen bereits zwei Jahre zurück. Studentin Anna P. (Name geändert) arbeitete damals im Service-Team der S-Bahn als Fahrkartenkontrolleurin. Ralf P. soll sie laut Anklage gegen ihren Willen umarmt sowohl zu zwei anderen Gelegenheiten am Arm und an den Haaren gestreichelt haben. Der Mitarbeiterin war das nicht nur unangenehm, sie meldete die von ihr als Belästigung empfundenen Berührungen auch dem Betriebsrat.
Daraufhin wurde auch die Konzernsicherheit eingeschaltet, später erhob die Staatsanwaltschaft München I Anklage zum Amtsgericht. Dort wurde gestern der Strafprozess mit etlichen Zeugen begonnen. Die Vorwürfe bestreitet Ralph P. „ganz entschieden“, sagte er vor Gericht. Am Ende behielt er Recht: Das Amtsgericht sprach ihn frei! Laut Sprecherin Julia Burk ist das Urteil aber „noch nicht rechtskräftig“. Denn die Staatsanwaltschaft überlegt noch, in Berufung zu gehen.
München: Betriebsratsboss der S-Bahn wegen sexueller Belästigung vor Gericht
Erst seit der Reform des Sexualstrafrechts Ende 2016 gibt es den Straftatbestand der sexuellen Beleidigung (§184i StGB). Darin heißt es: „Wer eine andere Person in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ Besonders Grapscher sollen so eine angemessene Strafe erhalten - schwere Fälle sehen sogar bis zu fünf Jahre Haft vor.
Auf Nachfrage unserer Redaktion sagt die Bahn: „Die DB steht für kulturelle Vielfalt, Offenheit, Toleranz und Respekt. Wir verurteilen jede Form sexueller Belästigung und sexualisierter Gewalt gegenüber unseren Mitarbeitenden. Wir nehmen unsere Schutzpflichten als Arbeitgeberin in diesem Bereich sehr ernst. Wir haben uns in einer Konzernbetriebsvereinbarung explizit dazu verpflichtet, Mobbing, sexuelle Belästigung sowie anderweitige benachteiligende und/oder diskriminierende Handlungen zu unterbinden und zu ahnden sowie Maßnahmen zum Erhalt eines partnerschaftlichen Klimas zu fördern.“
Sexueller Missbrauch: Deutsche Bahn hat umfangreiche Möglichkeiten für Opfer geschaffen
Eine Sprecherin erklärt: „In den letzten Jahren wurden bei der DB umfangreiche Möglichkeiten für Opfer geschaffen, übergriffiges Verhalten zu melden. Die Anlaufstellen für betroffene MitarbeiterInnen, wie etwa die Ombudsstelle, das Hinweismanagement und die Hotline des Mitarbeiter-Unterstützungsteam, wurden erweitert: Heute stehen zusätzlich zwei externe Vertrauensanwältinnen der DB bereit, um Hinweise auf sexuelle Übergriffe entgegenzunehmen. Außerdem wurden Maßnahmen zur Information, Enttabuisierung des Themas und stärkeren Sensibilisierung der Beschäftigten ergriffen, insbesondere durch Schulungsformate und interne Kommunikation.“