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Nach Absage des Mega-Streiks: Trotzdem fallen zahlreiche Züge aus

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Von: Andreas Daschner

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Hochbetrieb am Hauptbahnhof München am Sonntag nach der Absage des 50-stündigen EVG-Streiks im Mai 2023.
Betrieb wie an einem Wochentag herrschte gestern am Hauptbahnhof. Offenbar nutzten viele Reisende das Angebot, für Montag und Dienstag gelöste Tickets bereits für Züge am Sonntag nutzen zu dürfen. © Regina Mittermeier

Der 50-stündige Mega-Streik im Bahnverkehr ist in letzter Sekunde abgewendet worden. Dennoch gibt es Einschränkungen für die Fahrgäste.

Nach einem Vergleich vor dem Arbeitsgericht Frankfurt am Samstag erklärte die Bahn: „Millionen Reisende können aufatmen.“ Dazu zählen auch die Menschen in der Region München, die die S-Bahn nutzen. Denn der für Sonntag, 22 Uhr, bis Dienstag, 24 Uhr, angekündigte Ausstand wurde „vorerst ausgesetzt“, wie es vonseiten der EVG hieß.

Bei Privatbahnen wird trotzdem gestreikt

Also alles in Butter für Reisende und Pendler? So einfach ist es offenbar nicht. Denn trotz Absage des Streiks werden zahlreiche Züge der Deutschen Bahn nicht fahren. Außerdem gilt der Streikaufruf weiter für Privatbahnen wie die Bayerische Oberlandbahn (BOB), Bayerische Regiobahn (BRB) und den Meridian. Dort geht man deshalb weiter davon aus, dass in den fünf Netzen der BRB keine Züge fahren. Die privaten Anbieter raten dazu, sich online über Streikstand und Zugleistungen zu informieren.

Die S-Bahnen sollen regulär fahren

Immerhin: Die S-Bahnen sollen ihre regulären Fahrpläne einhalten. Das jedenfalls wurde bereits am Sonntag in den Zügen durchgesagt. Im Fernverkehr wird es dagegen zu massiven Einschränkungen kommen. Gerade einmal zwei Drittel der geplanten Fernverkehrszüge werden laut einer Mitteilung der DB am Montag unterwegs sein. Erst ab Dienstag sollen dann alle ICE- und IC-Züge wieder fahren.

Das Unternehmen begründet die Einschränkungen damit, dass die Rückkehr zum Normalbetrieb nach der Streikabsage „ein einmaliger Kraftakt“ sei. Erstmals habe der Bahnbetrieb innerhalb von 24 Stunden „von Runterfahren auf Hochfahren umorganisiert werden müssen“, erklärte die DB. Dazu würden seit Samstag bundesweit rund 50 000 Zugfahrten allein im Fern- und Nahverkehr sowie die dazugehörigen Schicht- und Einsatzpläne wieder neu geplant. Fahrzeuge müssten neu disponiert und teilweise an neue Abfahrtsorte gebracht werden.

Am Sonntag herrschte Hochbetrieb am Hauptbahnhof

Trotz Absage des Warnstreiks hatte die Bahn ihr Angebot aufrechterhalten, dass für Montag oder Dienstag gekaufte Tickets bereits in Zügen am Sonntag gültig waren. Davon machten offenbar zahlreiche Fahrgäste Gebrauch, denn am Münchner Hauptbahnhof herrschte gestern deutlich mehr Betrieb als an anderen Sonntagen.

Die Tickets für Züge, die am Montag oder Dienstag ausfallen, können auch im Nachgang genutzt werden (siehe auch » GELD & MARKT). Angesichts des Feiertags Christi Himmelfahrt am Donnerstag geht man bei der Bahn von Mittwoch bis Freitag von ohnehin vollen Zügen aus. Mit den später eingelösten Tickets könnte es also richtig eng in den Zügen werden.

Bahn machte Zugeständnisse beim Mindestlohn

Dass der Streik in weiten Teilen nun doch nicht stattfindet, ist dem Vergleich vor dem Arbeitsgericht Frankfurt zu verdanken. Die Bahn hatte dort einen Eilantrag gestellt – und offenbar Zugeständnisse gemacht. „Der Arbeitgeber hat vor Gericht unmissverständlich erklärt, dass er unsere Forderungen zum Mindestlohn erfüllt“, erklärte ein EVG-Sprecher nach dem Gerichtstermin.

Dass der gesetzliche Mindestlohn von zwölf Euro als Basis festgeschrieben wird, ist eine der zentralen Forderungen der EVG in dem Tarifkonflikt. Bislang erreichen zahlreiche Mitarbeiter den Betrag nur durch Zuschläge.

Die EVG fordert nun die Bahn zu umgehenden Verhandlungen auf. Werde das Unternehmen wortbrüchig, „werden wir erneut zu einem Streik aufrufen“, warnte der EVG-Sprecher.

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