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München - Nein, Bayern ist nicht Amerika. Trotzdem will Denise N. (21) Schmerzensgeld von McDonald’s, weil sie sich an heißem Kaffee verbrühte. So stehen ihre Chancen.
In den USA ginge es bei einem solchen Prozess wohl um Hunderttausende – bei uns in München reden wir von 1500 Euro Schmerzensgeld. Darüber wurde gestern vor dem Landgericht verhandelt.
Passiert ist die Sache im April 2009. Denise N. und ihr Freund fuhren mit dem Auto in die Schule. Sie hielten beim McDrive in Unterhaching an und kauften Frühstück – zwei Becher Kaffee inklusive. Beifahrerin Denise nahm die Bestellung aus der Hand ihres Freundes entgegen. Einen der Becher stellte sie sich zwischen ihre Beine. Der Deckel war nicht ganz zu, ein paar Tropfen der heißen Flüssigkeit fielen auf ihre Jeans. Denise zuckte zusammen. Ein schmerzhafter Fehler! Denn da lief ihr der gesamte heiße Kaffee auf die Hose. Die Folge: eine große Verbrennung zweiten Grades!
Vor Münchner Gerichten scheint Denise aber schlechte Chancen zu haben. Das Amtsgericht entschied bereits, dass die Kundin selbst prüfen muss, ob der Deckel fest sitzt. Da Denise dies nicht gemacht habe, sei sie an ihren Verbrennungen selbst schuld.
Gestern die nächste Instanz – aber auch da sieht’s nicht viel besser aus. Der Vorsitzende Richter Manfred Sehlke meinte, es sei eben „sehr dumm gelaufen.“ Rechtsanwältin Karin C. Neumann ärgert sich: „Es kann doch nicht sein, dass der McDrive-Kunde selbst und nicht der Verkäufer prüfen muss, ob der Deckel fest sitzt.“ Ein Urteil in dem Fall gibt es am 10. November.
svs