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Bizarrer Prozess um angeblichen Exhibitionisten

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München - Ein Nacktwanderer wurde von einer 44-Jährigen des Exhibitionismus bezichtigt. Der Giesinger wurde festgenommen. Das Ende vom Lied: Eine bizarre Gerichtsverhandlung mit ungewöhnlichen Dialogen.

Gerade hat das Amtsgericht Rudolf L. freigesprochen. Doch der 45 Jahre alte Giesinger fühlt sich noch immer ungerecht behandelt. „Das ist eine Farce, ich fühle mich so sehr in meiner Würde verletzt“, klagt er. „Das ist skandalös, die Kriminelle muss verhaftet werden!“

Die „Kriminelle“, von der Rudolf L. spricht, heißt Anja N. Die Filmproduzentin (44) hatte ihn angezeigt, weil sie glaubte, er habe bei einem Nackt-Spaziergang an der Isar an seinem Geschlechtsteil gespielt. Sie sei hinter ihm geradelt und habe beobachtet, wie sich eine seiner Hände auf Höhe des Intimbereichs bewegt hätte. „Ich glaube zwar, dass das nicht mir gegolten hat“, stellte sie fest. Doch aus Prinzip, „weil ich mich dadurch grundsätzlich belästigt fühle“, habe sie an jenem 29. Juni vergangenen Jahres die Polizei alarmiert.

Schuhe, Rucksack, schwarze Sonnenbrille – mehr trug er nicht

Die Beamten kamen – und nahmen Rudolf L. fest. Wenig später klagte ihn die Staatsanwaltschaft wegen Exhibitionismus an. Ein Vorwurf, der sich vor Gericht jedoch nicht bestätigt. Denn Anja N. erklärte plötzlich, so genau habe sie gar nichts gesehen, sie habe mehr geschlussfolgert, dass er etwas Unanständiges treibe. Überdies hätte sie ihn nicht einmal mehr erkannt, gestand sie. „Vielleicht würde ich ihn an seinem Hintern erkennen“, meinte die 44-Jährige. Den jedoch entblößte Rudolf L. im Gerichtssaal nicht.

Ganz anders an der Isar. Da ging Rudolf L. recht spärlich bekleidet spazieren. Schuhe, Rucksack, schwarze Sonnenbrille – mehr trug der Mann an diesem Tag um kurz nach 18 Uhr nicht. „Ich war auf dem Heimweg, weil es gewittern sollte“, erklärte er. Alle anderen Sonnenanbeter seien längst weg gewesen. „Ich war ganz allein.“ Jedenfalls habe er niemand anderen wahrgenommen. Und selbst wenn: „Von Wolfratshausen bis Freising liegen da alle nackert.“

„Ich bin homosexuell, schon von Geburt an"

„Dann musste ich dringend pinkeln und bin ins Gebüsch“, berichtete er. Dort habe ihn dann die Frau angesprochen. „Ich habe mich belästigt gefühlt, weil sie mich beim Pinkeln gestört hat.“ Kurz darauf hätten ihn Polizisten festgenommen. „Danach war ich total fertig mit den Nerven.“

Das zeigt sich auch vor Gericht. Noch immer scheint Rudolf L. bestürzt darüber zu sein, dass ihm die Frau vorwirft, er habe sich unsittlich benommen. Noch schlimmer findet er es, dass er, um den Straftatbestand des Exhibitionismus zu erfüllen, die Frau quasi als Objekt der Begierde benutzt haben soll, um sich zu erregen. „Ich bin homosexuell, schon von Geburt an“, empörte er sich. „Ein Interesse an Frauen liegt nicht in meinen Genen. Ich bin stockschwul.“

"Das war zum Totschämen"

Das überzeugte auch den Richter. Exhibitionismus, meinte dieser, käme nicht in Frage. Allenfalls eine Erregung öffentlichen Ärgernisses, die eine „grob ungehörige Handlung“ voraussetze, wozu „Onanieren in der Öffentlichkeit wohl zähle“. Jedoch ließe sich eine solche Handlung nicht zweifelsfrei nachweisen. „Daher ist der Angeklagte freizusprechen.“

Rudolf L. reicht das nicht. „Das ist Verfolgung Unschuldiger“, sagt er nach dem Urteil. Deshalb habe er die Frau angezeigt. „Immerhin bin ich festgenommen worden. Das war zum Totschämen."

Bettina Link

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