Rechtlich nicht das einzige Problem. Denn die Kläger verweisen auch auf eine besondere Regelung, die wichtig werden könnte: Demnach diente der Grund, seit vielen Jahrzehnten im Familienbesitz, als Erholungsgrundstück. Zwar wurde dieses innerhalb der Familie geteilt und teilweise verkauft. Aber im Rahmen einer so genannten Dienstbarkeit wurde festgehalten, dass kein „lärmender Betrieb“ auf dem Grundstück ansässig werden darf. Der Buchverlag erfüllte diese Regelung. Die Kita eher nicht.
Um 10.15 Uhr rückten gestern alle Beteiligten in der Menzinger Straße an. Verwaltungsrichterin Ruhstorfer verhandelte gleich vor Ort. Weil es so heiß war allerdings in der Tiefgarage. Vorläufiges Ergebnis: Die Kita sei „zulässig in dem Viertel“, da es sich um ein Mischgebiet mit Firmen neben Privatwohnungen handele. Der Lärm sei daher „hinzunehmen“. Einen Sonderfall könne sie „nicht erkennen“.
Auch bei Anfahrt und Parken sah sie kein Problem: Vor der Tür halten Bus und Tram. „Viele junge Familien haben gar kein Auto“, schloss die Richterin und verwies auf „eine feststellbare Mobilitätswende“. Maximal 42 An- und Abfahrten habe sie errechnet, dazu gibt es sieben Stellplätze in der Tiefgarage. Fazit: „Das funktioniert.“ Die Anwohner hingegen beantragten den Baubescheid der Stadt aufzuheben. Sie fürchten „einen Rückstau bis zur Straße.“ Am Nachmittag zog sich das Gericht zur Beratung zurück, heute schon soll es ein Urteil geben.