Clubs, Gastro, Schulen: Neue Corona-Lockerungen in Bayern - diese Regeln gelten ab sofort
Das bayerische Kabinett hat am Mittwoch neue Corona-Lockerungen für Bayern beschlossen. Was sich jetzt für die Menschen im Freistaat ändert, ein Regel-Überblick.
München - Die Corona-Lage in Bayern scheint sich langsam zu beruhigen. Aufgrund der „stabilen Infektionslage“ hat Ministerpräsident Markus Söder zahlreiche Lockerungen nach der Kabinettssitzung verkündet. Zudem erklärt er, wie Bayern im aktuellen Krieg Russlands in der Ukraine helfen kann. Beim letzten Corona-Gipfel Mitte Februar hatten sich Bund und Länder auf stufenweise Lockerungen geeinigt. Die nächsten Lockerungen stehen für Freitag (4. März) an. Bayern wird sie, wie alle anderen Bundesländer, umsetzten.
Corona-Lockerungen in Bayern kommen: Diese Regeln ändern sich ab Freitag
„Wir können unseren Weg der planvollen, schrittweisen Öffnung ebenso maßvoll wie entschlossen weitergehen“, erläutert Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek. „Denn wir sehen eine anhaltend stabile Infektionslage. Die Situation in den Krankenhäusern ist weiterhin beherrschbar.“ Die Lockerungen seien daher angebracht. Folgende Regeländerungen wurden in der Kabinettssitzung beschlossen:
- In der Gastronomie und bei der Beherbergung gilt wieder landesweit die 3G-Regel, auch Schankwirtschaften können für Geimpfte, Genesene und Getestete wieder öffnen – allerdings zunächst ohne laute Musik und Tanzmöglichkeiten.
- Diskotheken und Clubs können unter 2G plus-Regelung (Zutritt nur für Geimpfte und Genesene plus Testnachweis oder Booster-Status) wieder öffnen.
- Bei allen Veranstaltungen und Einrichtungen mit Kapazitätsbeschränkung ist wieder eine Auslastung von bis zu 75 Prozent möglich. Die bisherige Obergrenze von maximal 25.000 Personen gilt aber weiterhin.
- Aufhebung der Maskenpflicht im Schulsport (innen sowie außen) ab kommenden Montag.
Der nächste Lockerungs-Schritt steht dann laut Stufenplan der Bundesregierung zum 20. März an. An dem Tag sollen dann „alle tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen“ fallen. Hier finden Sie einen Überblick des 3-Stufen-Plans.
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Corona-Regeln in Bayern: Diese Maßnahmen gelten momentan auch noch
- Bei Sport- und Kulturveranstaltungen, Freizeiteinrichtungen, Messen und Tagungen gilt weiterhin die 2G-Regelung.
- 3G-Nachweise braucht man für Sportstätten (also z.B. Fitnessstudios oder Solarien), Bildungseinrichtungen wie Hochschulen, berufliche Aus- und Weiterbildung, Musikschulen, Bibliotheken, Archive, Museen und Laienensembles.
- Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte: Eigener Hausstand sowie zwei Personen aus einem weiteren Hausstand.
Für Geimpfte gelten seit dem 15. Februar keine Kontaktbeschränkungen mehr. Auch im Einzelhandel wurden alle Regeln, bis auf die Maskenpflicht, aufgehoben. (tkip)