Münchner KVR will Bußgelder schnellstmöglich ahnden

„Corona-Spaziergänge“ in München: KVR will Bußgelder wegen Verstößen gegen die städtische Allgemeinverfügung schnellstmöglich ahnden
München - Obwohl die Stadt sogenannte „Corona-Spaziergänge“ untersagt hatte, demonstrierten am Mittwochabend etwa 5000 Menschen gegen eine Impfpflicht. In etwa 700 Fällen brachte die Polizei Ordnungswidrigkeiten zur Anzeige. Weil die Stadt eine Allgemeinverfügung erlassen hat, droht jeweils ein Bußgeld von bis zu 3000 Euro. Und mit der Ahndung könnte es nun schnell gehen. Das Kreisverwaltungsreferat (KVR) will die Bescheide vorziehen.
Organisatoren haben offiziellen Protest auf der Theresienwiese abgesagt
Den Protest der Impfgegner hatte die Stadtnur auf der Theresienwiese erlaubt. Die Organisatoren waren damit nicht zufrieden und sagten ab. Stattdessen wurde zu unangemeldeten „Spaziergängen“ aufgerufen. Mehr als 1000 Polizisten inklusive eines Polizeihubschraubers und Unterstützung durch die Bundespolizei waren deshalb im Einsatz. „Es war extrem kraftintensiv“, sagt ein Polizeisprecher. Man habe versucht, die Demonstrierenden frühzeitig und proaktiv anzusprechen.

Am und innerhalb des Altstadtrings - unter anderem im Bereich der Ludwigstraße, der Brienner Straße und am Maximiliansplatz - formierten sich die „Spaziergänger“ zu Gruppen von mehr als 100 Personen.
Verbotene Corona-Demo in München: Strafanzeigen gegen mehr als 20 Personen
Die Polizei verteilte 1300 Platzverweise. Mehr als 20 Personen erhielten Strafanzeigen unter anderem wegen eines Angriffs auf einen Polizisten, Widerstands gegen die Polizei, Beleidigung oder Körperverletzung. Bei der Durchsuchung eines Demonstranten wurde ein Messer und ein Abwehrspray gefunden. Zwei Rädelsführer wurden ausgemacht und angezeigt. Sie fungierten ähnlich wie ein Versammlungsleiter, so ein Polizeisprecher. Die beiden müssen sich nun wegen des Aufrufes zu einer verbotenen Versammlung verantworten. Die Polizei habe zudem eine „überregionale Mobilisierung“ festgestellt. Auch einige „Protagonisten von extremeren Ideologien“ seien bei den Corona-Protesten anwesend gewesen.

In mehr als 220 Fällen musste Zwang durch Drücken und Schieben angewandt werden, in elf Fällen kam der Schlagstock zum Einsatz. Polizisten wurden, anders als vergangenen Mittwoch, nicht verletzt.
Bürgermeisterin Dietl: „Es war das richtige Signal, Rechtsverstöße nicht einfach hinzunehmen.“
Die Anzeigen wegen der etwa 700 Verstöße gegen die Allgemeinverfügung stellt die Polizei fertig. Danach gehen die Sachverhalte an das KVR. Nach Auskunft eines Sprechers werden sie dort vorgezogen und umgehend abgearbeitet, um die Bußgelder schnellstmöglich zu ahnden. „Es war das richtige Signal, Rechtsverstöße nicht einfach hinzunehmen und dies auch deutlich umzusetzen“, kommentiert Bürgermeisterin Verena Dietl das städtische Vorgehen.

Die Allgemeinverfügung, die „Corona-Spaziergänge“ untersagt, sollte ursprünglich nur für den 29. und 30. Dezember gelten. Nun wurde sie verlängert. Auch am 1., 3. und 5. Januar sind solche „Spaziergänge“ verboten und werden mit einem Bußgeld von bis zu 3000 Euro geahndet.