„Auch wir haben dieses Schreiben gekriegt“, sagt Peter Büscher, Besitzer des Familienbetriebs Koffer und Lederwaren Vertriebs GmbH an der Augustenstraße. Das Geschäft hatte wie viele im Einzelhandel während des Lockdowns zu kämpfen und erhielt damals 9000 Euro an Soforthilfe. „Ich denke, dass wir alles gut belegen können und nichts zurückzahlen müssen“, hofft Peter Büscher. Er ist dennoch skeptisch und auf eventuelle Rückforderungen gefasst. „Es ist doch oft so, dass der Bürger ein Zuckerl bekommt, dann aber doch zur Kasse gebeten wird.“ Sein Geschäft hat sich zum Glück seit Corona wieder stabilisiert.
Dies bemängelt auch der Hotel- und Gaststättenverband Bayern (Dehoga) in einem Schreiben an seine Mitglieder: Als die Soforthilfe startete, sei „völlig unklar“ gewesen, „was unter dem fortlaufenden Sach- und Finanzaufwand zu verstehen ist“. Wie ein „Liquiditätsengpass“ auszulegen war, sei selbst für die Bewilligungsbehörden unklar gewesen. Der Dehoga kritisiert zudem vor allem: Die Personalkosten werden nicht berücksichtigt. Dabei habe auch im Lockdown Personal bezahlt werden müssen – etwa um Betriebe herunterzufahren oder zumindest „to go“ zu liefern.
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„Jegliche Einnahmen aus dieser Zeit sollen nun in voller Höhe angerechnet werden, während die dabei entstandenen Personalkosten unberücksichtigt bleiben.“ Jeder werde „dafür bestraft, der nicht seine ganzen Mitarbeiter zu 100 Prozent in Kurzarbeit geschickt hat, um den wirtschaftlichen Schaden zu minimieren“.
Seit Ende November erhalten die Empfänger der Corona-Soforthilfen ein Schreiben der Bezirksregierung bzw. der Landeshauptstadt München „zur Erinnerung an die Verpflichtung zur Überprüfung der erhaltenen Corona-Soforthilfe“. Darin findet man einen Link zu einer Online-Datenmaske, in der man seinen genauen Liquiditätsengpass während Corona sowie die erhaltene Soforthilfe angeben muss. Ergibt sich daraus eine „Überkompensation“, also zu viel erhaltene Hilfe, muss diese zurückgezahlt werden. Frist: 30. Juni 2023. Hilfe gibt es unter der Hotline 089/57 90 70 66.
Auch Wirtschaftsreferent Clemens Baumgärtner sieht die Überprüfung kritisch: „Ich hätte mir gewünscht, dass es unbürokratischer wäre.“ Wenn schon Rückzahlung, dann wenigstens Gnade bei der Frist zur Rückzahlung (Juni 2023): Die Handwerkskammer etwa wünscht sich „großzügige Möglichkeiten zur Stundung“, falls jemand wegen der multiplen Krisen derzeit nicht zahlen kann. (ast, ska)
Für manche war sie ein notwendiges Übel, für viele eine wichtige Schutzmaßnahme, um sicher durch die Pandemie zu kommen: die seit April 2020 geltende Maskenpflicht in Bus und Bahn. Seit Samstag ist nun Schluss damit.