Dabei gab es kurzzeitig Hoffnung: Floßfahrten gelten nach einer neuen Klassifizierung des Wirtschaftsministeriums nicht mehr als „Fluss- und Seenschifffahrt im Ausflugsverkehr“, sondern als „gewerbliche (nicht ortsfeste) Freizeitaktivitäten“. Doch das ändert – nichts.
„Wir sind keinen Schritt weiter, was die Umsetzung der Hygienemaßnahmen für unseren Betrieb betrifft“, sagt Heidl-Seitner. Zwar sind Floßfahrten nicht verboten. Doch welche Corona*-Vorgaben gelten, weiß keiner so genau. Das Gesundheitsministerium teilt mit, dass bei einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 bis zu 100 Personen auf ein Floß dürfen. Allerdings nur, wenn es sich um „öffentliche Veranstaltungen aus besonderem Anlass“ handelt. Ansonsten gelten die „Allgemeinen Kontaktbeschränkungen“ – nur Gruppen von bis zu zehn Personen sind erlaubt. „Was heißt das jetzt für uns?“, will Heidl-Seitner wissen. Ob eine Veranstaltung vorliege, könne „nicht abstrakt und allgemeingültig beantwortet werden und ist daher im konkreten Einzelfall durch die örtlich zuständige Kreisverwaltungsbehörde zu beurteilen“, teilt das Gesundheitsministerium mit.
Auch wie mit Caterern, Musikern und dem Begegnungsverkehr auf dem Floß umgegangen werden soll, ist nicht genau definiert. Auf den Mindestabstand könne zwar verzichtet werden – aber nur auf dem Platz. „Wir können die Leute doch nicht sechs Stunden auf ihren Plätzen festnageln“, empört sich Heidl-Seitner. Sie rechnet nicht damit, dass die Flöße dieses Jahr noch fahren. „Dafür starten wir nächste Saison voll durch!“ (D. POHL)
Schlauchbootfahrten auf der Isar* nehmen dagegen zu. Hobbykapitäne bringen sich dabei in Lebensgefahr. *tz.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA
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