Sorge vor Omikron wächst: Bayern ändert Testregel für bestimmte Reisende - ab Montag

Nach einem Gerichtsbeschluss fällt in einigen Geschäften in Bayern zukünftig die 2G-Regel. Unterdessen erschwert Bayern die Einreise von Großbritannien in den Freistaat. Der News-Ticker.
- Wegen Einstufung als Virusvariantengebiet: Bayern ändert Einreiseregeln für Reisende aus Großbritannien. (siehe Update vom 19. Dezember, 20.46 Uhr).
- Die Testpflicht in bayerischen Kitas kommt. Erzieher dürfen dann sogar Videos von der Durchführung von den Eltern verlangen (siehe Update vom 18. Dezember, 19.30 Uhr).
- Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof erklärt bestimmte Geschäfte zum „täglichen Bedarf“ (siehe Erstmeldung).
- Dieser Ticker ist beendet. Hier gibt‘s die Fortsetzung.
++++ Dieser Ticker ist beendet. Alle News zur Corona-Lage in München finden Sie hier. ++++
Update vom 20. Dezember, 09.41 Uhr: Das Robert Koch-Institut meldet für den ersten Tag der Woche 217,2 Corona-Fälle je 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen (Stand: 20.12.2021, 03:22 Uhr). Seit mehreren Tagen ist die Sieben-Tage-Inzidenz um einen Wert von unter 220 relativ stabil.
Omikron-Variante: Bayern verlangt bei Einreise aus Großbritannien PCR-Tests
Update vom 19. Dezember, 20.46 Uhr: Wegen der erneuten Einstufung von Großbritannien als Virusvariantengebiet gilt für Menschen, die aus der Region nach Bayern einreisen, eine verschärfte Testregel. „Für Einreisende aus Virusvariantengebieten reicht nach der bayerischen Allgemeinverfügung als Testnachweis ein bloßer negativer Antigentest nicht mehr aus“, erklärte Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) am Sonntagabend. Sie müssten sich zusätzlich bei oder unverzüglich nach der Einreise mittels PCR-Test testen lassen und bräuchten einen entsprechenden Testnachweis.
Für Einreisende mit Wohnsitz oder Aufenthaltsort in Bayern würden zusätzlich weitere solche Testungen an Tag 5 und Tag 13 der Quarantäne angeordnet. Noch am Sonntag wurden laut Ministerium bereits mehr als 1500 Passagiere aus dem Vereinigten Königreich an den bayerischen Flughäfen München und Memmingen erwartet. Für diese Passagiere wurde bereits vorsorglich eine entsprechende Testung angeordnet, um Isolationsmaßnahmen sofort einleiten zu können. Großbritannien wird an diesem Montag wieder als Virusvariantengebiet eingestuft. Die Regelung soll um Mitternacht in Kraft treten. Grund ist die massive Ausbreitung der Corona-Virusvariante Omikron auf der Insel.
Corona-Testpflicht in bayerischen Kitas: Erzieher dürfen sogar Videos verlangen
Update vom 18. Dezember, 19.30 Uhr: Nach dem Ende der Weihnachtsferien müssen Eltern ihre Kita-Kinder dreimal in der Woche selbst testen, wofür sie von den Kitas Berechtigungsscheine für bislang jeweils zehn Tests erhalten. Das Ergebnis der Selbsttests müssen die Eltern entweder durch Vorlage der Testkassette oder durch ein unterschriebenes Formular vorweisen, bevor das Kind betreut werden darf. Haben Erzieherinnen und Erzieher Zweifel an der Wahrheit der Angaben, dürfen sie laut Ministerium weitere Nachweise verlangen, etwa ein Video von der Durchführung des Tests.
Die Corona-Tests dafür sollte das Sozialministerium nach Ansicht des Verbandes der Kita-Fachkräfte in Bayern zentral beschaffen und an die Kitas verteilen. „Die Sets können dann von den Eltern in den Einrichtungen abgeholt werden. Durch dieses Verfahren würde den Eltern der Weg in die Apotheke erspart und damit die Umsetzung erleichtert“, teilte der Verband am Samstag in München mit.
Erstmeldung vom 18. Dezember, 16 Uhr: München - Die Inzidenz in Bayern ist weiterhin rückläufig. Am heutigen Samstag liegt sie in München bei 215,4. Die Impfquote bei 69,2, womit sie im bundesweiten Vergleich ein wenig zurückliegt. Deutschlandweit sind bereits 70,2 Menschen vollständig gegen Corona geimpft. Ein Impfmarathon der Münchner Gastronomen in der Landeshauptstadt soll die Unschlüssigen zu einem Piks animieren. Bei den Corona-Regeln gibt es in Bayern wohl künftig eine Änderung.
(Unser München-Newsletter informiert Sie regelmäßig über alle wichtigen Geschichten aus der Isar-Metropole. Melden Sie sich hier an.)
Nach Gerichtsurteil in Niedersachsen: Fällt die 2G-Regel im Handel auch in Bayern?
Ein Gericht in Niedersachsen hat die 2G-Regel im Einzelhandel gekippt. Die Maßnahme sei zur weiteren Eindämmung des Coronavirus nicht notwendig und auch nicht mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz vereinbar, entschied das Gericht. Nach dem Urteil fordert der Bayerische Industrie- und Handelskammertag (BIHK) das Aus auch für Bayern. „Es sollten wieder alle Läden uneingeschränkt öffnen dürfen - natürlich mit Abstand, Masken und Hygienekonzept“, wird BIHK-Präsident Klaus Josef Lutz in einer Mitteilung zitiert. Die bayerische Staatsregierung sieht das anders.
„Wir sind mitten in der vierten Welle der Pandemie, unsere Intensivstationen sind voll“, erklärte Holetschek der Deutschen Presse-Agentur in München. Zudem stehe die Omikron-Variante vor der Tür. „In diesem Umfeld die Aufhebung der 2G Regeln zu fordern halte ich für unvernünftig“, betonte Holetschek. Deshalb seien die aktuell getroffenen 2G/2G-Plus-Regelungen einschließlich der 2G-Regelung für den Einzelhandel aus Sicht der bayerischen Staatsregierung vor dem Hintergrund des weiterhin besorgniserregenden Infektionsgeschehens weiterhin geboten. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat am Freitag (17. Dezember) allerdings in einem Eilverfahren eine bestimmte Ladengruppe dem „täglichen Bedarf“ zugeordnet.
VGH-Beschluss zur 2G-Regel im Handel: Spielwarengeschäfte zählen zum „täglichen Bedarf“
In einem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof heißt es, dass „auch Spielwarengeschäfte der ‚Deckung des täglichen Bedarfs‘ dienen“. Das Gericht begründet diese Entscheidung wie folgt: „Obwohl das Angebot von Spielwarengeschäften im Regelfall keine lebensnotwendigen Bedarfsgüter umfasst, haben Spielwaren [...] jedenfalls für Kinder und zumal in der Weihnachtszeit (mindestens) dieselbe Bedeutung wie (für Erwachsene) Bücher, Schnittblumen und Gartengeräte“. Spielwarengeschäfte würden damit nun doch uneingeschränkt nicht nur für Geimpfte und Genesene, sondern auch für Ungeimpfte öffnen dürfen, freut sich der Handelsverband Bayern in einer Mitteilung über den Beschluss. (tkip mit dpa)