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Was gibt es bei Booster-Impfungen zu beachten? Bayerisches Ministerium beantwortet wichtige Fragen

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Von: Katarina Amtmann

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Für viele Menschen in Bayern stehen aktuell Booster-Impfungen gegen das Coronavirus an. Das Gesundheitsministerium beantwortet deshalb wichtige Fragen.

München - Die vierte Corona-Welle rollt, die Impfkampagne nimmt Fahrt auf. Neben noch ausstehenden Erst- und Zweitimpfungen stehen auch Booster-Impfungen an. Letztere erfolgt nach Abschluss der ersten Impfserie. Wie das bayerische Gesundheitsministerium auf seiner Website erklärt, wirkt die Auffrischungsimpfung „wie ein Booster für das Immunsystem“. Das Ministerium von Gesundheitsminister Klaus Holetschek beantwortet aktuell viele Fragen rund ums Boostern - ein Überblick.

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Corona in Bayern - Warum sind Booster-Impfungen notwendig?

„Es wird beobachtet, dass der Schutz der Impfung vor einer Ansteckung nach etwa fünf Monaten langsam nachlässt“, so das Ministerium. Gleichzeitig wird aber darauf hingewiesen, dass der Schutz nicht plötzlich verschwinde, sondern langsam schwächer werde. Durch Booster-Impfungen könne der Schutz wieder verstärkt werden.

Booster-Impfung
Was gibt es bei Booster-Impfungen zu beachten? © Christoph Soeder/dpa/dpa-Bildfunk

Corona in Bayern: Wann sollte geboostert werden?

Generell soll die Auffrischungsimpfung sechs Monate nach der letzten Impfung erfolgen. „Der Freistaat Bayern empfiehlt eine Auffrischungsimpfung ab fünf Monaten nach der letzten Impfung.“ Falls die Grundimmunisierung mit Johnson & Johnson durchgeführt wurde, sollte die Booster-Impfung nach vier Wochen erfolgen.

Einige, die sich nun einen Impftermin machen wollen, fragen sich aktuell wohl: Zählt bei den fünf Monaten Abstand das Datum der Zweitimpfung oder der Zeitpunkt des vollständigen Impfschutzes (also rund zwei Wochen später)? Das stellte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums auf Merkur.de-Nachfrage klar: „Maßgeblich ist das Datum der Zweitimpfung.“

Corona-Impfungen: Wer kann sich boostern lassen? Mit welchem Impfstoff wird geboostert?

„Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt eine Booster-Impfung allen Geimpften ab 18 Jahren“, so das Gesundheitsministerium auf seiner Website.

Booster-Impfungen erfolgen mit den mRNA-Impfstoffen von Biontech oder Moderna, selbst wenn die Grundimmuniserung mit einem Vektorimpfstoff erfolgt ist. Daten hätten gezeigt, dass eine Kreuzimpfung (erst Vektor-Impfstoff, dann mRNA) „zu einer deutlich höheren Antikörperbildung führt.“

Bayern: Wo kann man sich gegen Corona boostern lassen?

Booster-Impfungen finden unter anderem bei Hausärzten, Betriebsärzten, über mobile Impfteams und in Impfzentren statt. Über Impfzentren kann man sich einen Termin buchen. Doch wie funktioniert das, wenn die Erst- und Zweitimpfung beispielsweise beim Betriebsarzt war und somit nicht im System hinterlegt ist? „Ob die Erst- und Zweitimpfung (noch) in BayIMCO hinterlegt ist oder nicht, spielt dabei keine Rolle bei der Terminvereinbarung. Durch die Vorlage des Impfpasses bzw. der Impfersatzbescheinigung vor Ort ist für das Impfzentrum nachvollziehbar, dass es sich um eine Auffrischungsimpfung handelt, da darin die Daten der vorangegangenen Impfungen dokumentiert sind“, so der Sprecher des Gesundheitsministeriums auf Nachfrage von Merkur.de.

Antworten auf weitere Fragen - auch zur Erst- und Zweitimpfung - gibt es auf der Homepage des Gesundheitsministeriums.

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