Gericht kippt Söders 2G-Regel in bestimmten Geschäften
Markus Söder fordert vom Bund die Anpassung einer Corona-Regel. Gegen die wird in Bayern fleißig geklagt. Alle News.
- Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof kippt erneut 2G-Regel in bestimmten Geschäften. (siehe Update vom 29. Dezember, 17.31 Uhr).
- Die Zahl der Corona-Klagen an Bayerns Gerichten bewegt sich weiterhin auf hohem Niveau (siehe Update 29. Dezember, 8.01 Uhr).
Update vom 29. Dezember, 17.31 Uhr: Bekleidungsgeschäfte in Bayern dienen genauso wie Buchhandlungen oder Blumenläden der „Deckung des täglichen Bedarfs“ und unterliegen somit nicht der 2G-Regel. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am Mittwoch entschieden. Der Beschluss ist rechtskräftig. Die Staatsregierung hatte Anfang Dezember verfügt, dass im bayerischen Einzelhandel nur noch Geimpfte und Genesene Zugang haben. Ausgenommen sind Ladengeschäfte „zur Deckung des täglichen Bedarfs“.
Bekleidungsgeschäfte werden in der Verordnung nicht als Ausnahme aufgeführt. Nach dem Urteil der Richter sind aber auch sie von der 2G-Regel ausgenommen, „weil deren Bedeutung für die Allgemeinheit nicht hinter die von Schuhen, Büchern, Schnittblumen oder Gartengeräten zurücktrete und der Bedarf an Kleidung täglich eintreten könne“. Vor Weihnachten hatten die Richter schon klargestellt, dass auch Spielzeugläden von der 2G-Regel ausgenommen seien.
Update 29. Dezember, 8.01 Uhr: Die Fülle der Klagen gegen die Corona-Maßnahmen wird Bayerns höchste Gerichte auch im neuen Jahr intensiv beschäftigen. Die Verfahren im Zuge der Pandemie verlangten der Justiz viele Entscheidungen ab, sagte der Präsident des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, Hans-Joachim Heßler, in einem Interview der Deutschen Presse-Agentur in München. „Das sprengt alles, was wir bisher hatten.“
Viele Corona-Klagen in Bayern: „Davon ist viel Gebrauch gemacht worden“
In Bayern können Bürger jede landesrechtliche Rechtsvorschrift mit einer sogenannten Popularklage vor dem Verfassungsgericht anfechten, dem obersten Gericht für staatsrechtliche Fragen. „Davon ist viel Gebrauch gemacht worden“, sagte Heßler. Vor Corona habe es etwa 20 Popularklagen pro Jahr gegeben. Im Jahr 2020 seien hingegen 121 neue Popularklagen eingegangen, davon allein 106 „Corona-Verfahren“.
Auch in 2021 seien es schon mehr als 70 Popularklagen - ebenso ganz überwiegend zur Pandemie, sagte Heßler. Aus allen vergangenen Jahren waren zuletzt noch 155 Popularklagen offen - davon 125 zu Corona.
Corona-Sorge in Bayern: Söder hat klare Forderung an Ampel-Regierung
Ursprungsmeldung:
München - Die Sieben-Tage-Inzidenz in Bayern ist weiter rückläufig. Laut RKI liegt sie heute bei 188,5. Auch in München ist sie in den letzten Tagen weiter gesunken und liegt nun bei 178,7. Seit Dienstag (28. Dezember) gelten im Freistaat auch die verschärften Regelungen des letzten Corona-Gipfels. Hier finden Sie eine Übersicht, was jetzt gilt. Ministerpräsident Markus Söder (CSU) will die Quarantäne-Regel gerne ändern. In einem Interview mit der Bild erklärte er, man könne „nicht einfach das ganze Land von einem Tag auf den anderen lahmlegen“.
(Unser München-Newsletter informiert Sie regelmäßig über alle wichtigen Geschichten aus der Isar-Metropole. Melden Sie sich hier an.)
Die aktuelle Quarantäne-Regel besagt, alle Menschen, die sich mit Omikron infizieren oder als Kontaktperson gelten, müssen sich 14 Tage in Isolation begeben. Eine Möglichkeit auf Freitestung besteht nicht. „Natürlich müssen wir die derzeitigen Quarantäne-Regeln überprüfen. Wir können bei einer rasant wachsenden Epidemie nicht einfach das ganze Land von einem Tag auf den anderen lahmlegen“, sagte er der Bild. „Das gilt nicht nur für die kritische Infrastruktur, sondern auch für das ganz normale Leben der Menschen.“ Söder forderte die Ampel-Regierung daher auf, „jetzt schnell einen Vorschlag“ vorzulegen.
Zudem hält der Ministerpräsident einen Pflegebonus für alle, die mit der medizinischen Versorgung zu tun haben, für sinnvoll. Man brauche den Bonus für alle, „vom Krankenhauspersonal bis hin zu den Arzthelferinnen“, sagte Söder im Bild-Interview.
Corona-Pandemie in Bayern: Holetschek gesteht Fehler ein
Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek hat Fehler der Gesundheitsministerkonferenz in der Corona-Kommunikation eingeräumt. „In der Kommunikation nach außen hätten wir besser sein sollen“, sagte er der Augsburger Allgemeinen (Montagsausgabe). „Etwa, als die Stiko ihre Empfehlungen zum Impfstoff Astrazeneca mehrmals änderte. Einmal hieß etwa: Astra nur über 65 Jahre, dann wieder nur unter 65 Jahre. Einmal so, dann wieder so. Das wirkte nicht immer nachvollziehbar“, gab der CSU-Politiker zu. (tkip)