Corona-Verschärfung für München offiziell: Alkoholverbot kommt - mit spezieller Regelung für Silvester

Was sich bereits angekündigt hat, ist nun offiziell: Schon ab Mittwoch tritt in Teilen Münchens ein Alkoholkonsumverbot in Kraft.
München - Jetzt gilt‘s dann wieder: Wie unsere Zeitung bereits am Montag exklusiv berichtet hatte, greift ab Mittwoch (8. Dezember) täglich von 11 bis 23 Uhr ein Alkoholverbot in der Fußgängerzone sowie auf dem Viktualienmarkt. An Silvester und Neujahr gilt das Verbot durchgehend von 31. Dezember, 11 Uhr, bis 1. Januar, 23 Uhr. Das hat der Stab für außergewöhnliche Ereignisse (SAE) unter Leitung von OB Dieter Reiter (SPD) am Dienstag beschlossen.
Corona-News aus München - OB Reiter erklärt partielles Alkoholkonsumverbot
„Es wäre absolut unverständlich, einerseits den Christkindlmarkt mit seinen Glühweinständen wegen Corona abzusagen, aber gleichzeitig den Alkoholkonsum auf den stark frequentierten Flächen in der Innenstadt weiter zuzulassen“, sagte Reiter im Nachgang der Sitzung. „Deshalb haben wir jetzt in enger Abstimmung mit der Polizei für die Fußgängerzone und den Viktualienmarkt ein Alkoholkonsumverbot ausgesprochen.“
Grundlage für den Beschluss ist die Infektionsschutzverordnung des Freistaats. Die schränkt den Konsum von Alkohol auf öffentlichen Verkehrsflächen ein, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten. Die Kommunen müssen den Geltungsbereich aber selbst festlegen.
Winterquartier nicht von neuer Corona-Regel betroffen
Da es dazu immer wieder Leser-Anfragen gab: Das Winterquartier im Alten Hof ist von dem Verbot nicht erfasst. Es handelt sich um Außengastronomie mit 2G-Regel. Der Inhaber und sein Personal können die Zugänge selbst kontrollieren. Das war zum Beispiel bei den städtischen Christkindlmärkten nicht möglich. Es sei denn, man hätte sie komplett umzäunt.