Das Verwaltungsgericht sei davon ausgegangen, dass das Konsumverbot für alkoholische Getränke nur für einzelne Hotspots wie etwa den Gärtnerplatz ein geeignetes Mittel sei.
Der Kläger äußerte sich gegenüber der Bild: „Leben und leben lassen – ein großer Sieg für die berühmte Liberalitas Bavariae. Ich appelliere an alle Feierfreunde: Leute, seid‘s erwachsen, denkt‘s an die Anwohner, nehmt‘s euren Müll mit, macht‘s keinen Lärm und schifft ned in die Ecken. Und: Abstand halten!“
Der Stadt München gegenüber zeigt er sich versöhnlich: „Der Stadt reiche ich die Hand, danke ich für den fairen Prozess und dafür, dass sie uns so gut durch die Krise führt bisher. Ich drücke die Daumen, dass sie eine andere gute Lösung für den Gärtnerplatz findet.“
Die Corona-Neuinfektionen bleiben währenddessen weiterhin auf einem niedrigeren Niveau als zuletzt. Am Monat, dem 31. August, wurden 70 neue Infektionen für München gemeldet. Damit wurden bislang insgesamt 8.793 Infektionen gemeldet. Die Reproduktionszahl liegt bei 0,8. Die 7-Tage-Inzidenz ist derweil wieder unter den Grenzwert von 35 gesunken und liegt bei 34,59.
Update 31. August, 9.45 Uhr: Bis endgültig Klarheit herrscht, dauert es offenbar noch ein wenig. „Frühestens Dienstagnachmittag oder Mittwoch“ wird der Bayerische Verwaltungsgerichtshof über das coronabedingte Alkoholverbot in München befinden. Das ist unter anderem einem aktuellen Tweet der BR-Journalistin Birgit Grundner zu entnehmen. Das Verwaltungsgericht hatte das Konsumverbot auf allen öffentlichen Plätzen für rechtswidrig erklärt (siehe Update vom 28. August, 18.09 Uhr).
Update vom 30. August, 17.29 Uhr: Am Ende hat der Dauerregen den Streit um das Alkoholverbot wohl auf die elegantest mögliche Weise gelöst. Denn kaum ein Münchner wagte sich am Wochenende bei 16 Grad und viel Nässe nach draußen, um spätabends am Gärtnerplatz, an der Isar oder im Englischen Garten noch zu feiern.
Oberbürgermeister Dieter Reiter (62, SPD) könnte das vermutlich ganz recht so gewesen sein. Denn das nächtliche Alkoholverbot, das er am Freitag eingeführt hatte, wurde noch am selben Tag vom Verwaltungsgericht wieder gekippt. Den Konsum in der ganzen Stadt zu verbieten, sei rechtswidrig und ein „nicht mehr angemessenes Mittel behördlicher Reaktion“, befand das Gericht.
Das nächtliche Verkaufsverbot hingegen bleibt noch bis Freitag, also insgesamt sieben Tage lang, bestehen. Danach muss die Stadt die Corona-Situation neu bewerten. Am Samstag gab es derweil 54 neue Infektionen, am Freitag waren es 67. Der kritische Schwellenwert von mehr als 35 Infektionen auf 100.000 Einwohner ist damit immer noch knapp überschritten – und das Alkoholverbot aus Sicht der Stadt damit gerechtfertigt.
Dass Dieter Reiter Beschwerde gegen den Eilbescheid des Verwaltungsgerichts wegen des gekippten Konsumverbotes einlegt, gilt als sehr wahrscheinlich. Frühestens am Montag wird der Verwaltungsgerichtshof – also die nächst höhere Instanz – sich aber mit dem Fall beschäftigen, bestätigt eine Sprecherin auf Nachfrage unserer Redaktion.
Bis dahin kündigte Dieter Reiter an, das Alkoholverbot trotz des Gerichtsentscheides durch die Polizei kontrollieren zu lassen. „Solange wir keine letztinstanzliche Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs haben, gehen wir von der Rechtmäßigkeit unserer auch mit dem Gesundheitsministerium abgestimmten Maßnahmen aus und vollziehen diese auch“, hatte Reiter noch am Freitagabend verkünden lassen. Nach Angaben der Polizei gab es am Wochenende nun aber keine einzige Anzeige wegen des Alkoholverbots, obwohl mehrere Streifen in der Stadt unterwegs waren und speziell auch am Gärtnerplatz, der im Sommer zum Party-Hotspot wurde.
Am Montag geht der Streit ums Alkoholverbot dann in die nächste Runde. Wie er ausgeht, wird mit Interesse auch der Münchner Rechtsanwalt verfolgen, der gegen das Alkoholverbot geklagt hatte. „Mir war vor allem der Lärm- und Anwohnerschutz wichtig“, sagt er. „Das Alkoholverbot mit Infektionsschutz zu begründen, war aus meiner Sicht nur vorgeschoben.“ Auch von einem isolierten Alkoholverbot (siehe Update vom 28. August, 20.34 Uhr), etwa am Gärtnerplatz, hält er nichts. „Dann füllen die Leute eben ihre Getränke um.“
Update vom 30. August, 13.01 Uhr: Erneut sank in München die Zahl der gemeldeten Corona-Fälle. Am Samstag gab es 54 Neuinfizierte. Das ist nochmal ein bedeutender Rückgang im Vergleich zu Freitag, als 67 Fälle gemeldet wurden. Insgesamt gab es also bislang in der Landeshauptstadt 8697 Menschen die an Covid-19 erkrankt waren. Die Reproduktionszahl näherte sich außerdem wieder der wichtigen Marke von eins an. Sie liegt jetzt bei 1,09. An der 7-Tage-Inzidenz hat sich nichts geändert. Sie liegt weiterhin bei 35,13.
Update vom 29. August 2020, 18.59 Uhr: Die Zahlen der Corona-Neuinfektionen sind am Freitag wieder gesunken. Während die Neuinfektionen in den vergangenen Tagen noch über 100 lagen, wurden am Freitag nur noch 67 gemeldet. Damit sind bislang insgesamt 8.642 Infektionen gemeldet. Die Reproduktionszahl liegt bei 1,20. Die 7-Tage-Inzidenz liegt mit 35,13 aber immer noch knapp über dem Grenzwert.
Update vom 28. August, 20.34 Uhr: Das Verwaltungsgericht München schlägt im Streit um ein Corona-bedingtes Alkoholverbot in der Landeshauptstadt (siehe Ursprungsmeldung) nach Informationen der tz* ein räumlich begrenztes Verbot vor. Zwar könnten sich die Hotspots dann verlagern, darauf könnte die Stadt dann aber kurzfristig mit einer Erweiterung der Allgemeinverfügung reagieren. Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) sagte indes: „Ich habe keinerlei Anlass, nur aufgrund dieser erstinstanzlichen Entscheidung den Vollzug auszusetzen.“ Grund sei, dass der Beschluss sich nur auf das Alkoholkonsumverbot beziehe und „ausschließlich für den Antragssteller als Einzelperson und nicht für die Allgemeinheit“ gelte.
Update vom 28. August, 19.20 Uhr: Obwohl Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter weiter an dem Alkoholverbot im öffentlichen Raum festhält, gilt es de facto laut Gerichtsurteil als überzogen und damit als nichtig. In der Urteilsbegründung schreibt das Münchner Verwaltungsgericht, dass das Verbot für alle Personen aufgehoben wurde.
Update vom 28. August, 18.09 Uhr: Kurz nachdem das Alkoholverbot in der Öffentlichkeit in München in Kraft getreten ist, gab es nun schon die erst Klage dagegen. Ein Mann hatte vor dem Münchner Verwaltungsgericht geklagt und nun Recht bekommen. Das heißt aber nicht, dass nun wieder feuchtfröhlich im Stadtgebiet gefeiert werden darf. So, wie es aussieht, gilt die Befreiung von dem Verbot nur für den Kläger. Wie die Stadt München auf Twitter schreibt, will sich das Verwaltungsgericht erst nächste Woche mit dem generellen Verbot beschäftigen.
Das bedeutet zwar, dass das Verbot nur für eine Person gekippt wurde. Aber da die Stadt München noch keine Beschwerde gegen das Urteil eingereicht hat, kann sich theoretisch jeder Münchner auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts berufen, wenn er beim Trinken erwischt wird.
Weil die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs besonders im Netz hohe Wellen geschlagen hat, äußerte sich jetzt auch Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter zu dem Urteil. „Solange wir keine letztinstanzliche Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs haben, gehen wir von der Rechtmäßigkeit unserer auch mit dem Gesundheitsministerium abgestimmten Maßnahmen aus und vollziehen diese auch. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts München bezieht sich nur auf das Alkoholkonsumverbot – nicht auf das Alkoholverkaufsverbot – und gilt ausschließlich für den Antragssteller als Einzelperson und nicht für die Allgemeinheit. Ich habe keinerlei Anlass, nur aufgrund dieser erstinstanzlichen Entscheidung den Vollzug auszusetzen. Gerade auch im Hinblick auf die gerichtliche Entscheidung zu den Maßnahmen in Bamberg, die in zweiter Instanz vom VGH bestätigt wurden.“
Die Corona-Neuinfektionen haben in München den kritischen Wert überschritten - was bedeutet das für die Stadt? Der Chefarzt Wendtner ordnet die Entwicklung ein.
Update vom 28. August, 16.58 Uhr: Seitdem in München die Infektionen den Frühwarnwert von 35 Fällen pro 100.000 Einwohnern binnen sieben Tagen überschritten haben, gilt nun von 23 Uhr nachts bis sechs Uhr morgen Alkoholverbot in der Öffentlichkeit. Wer trotzdem dabei erwischt wird, Alkohol auf öffentlichen Plätzen zu konsumieren, dem droht ein Bußgeld von mindestens 150 Euro. Für die Verkäufer von Bier, Schnaps und Co. wird es sogar noch teurer. Hier droht ein Bußgeld von mindestens 500 Euro. Bei wiederholtem Verstoß kann sich der Betrag auch noch erhöhen.
Damit reagiert die Stadt vor allem auf die zahlreichen nächtlichen Feiern auf verschiedenen Plätzen in den vergangenen Wochen - besonders aber am Gärtnerplatz. Bürgermeister Dieter Reiter (SPD) sagte bereits am Dienstag dazu: „Es geht aber in Zeiten der Pandemie zuallererst um den Schutz der Bevölkerung und darum, noch wesentlich belastendere Maßnahmen möglichst zu vermeiden.“ Auch in anderen Städten gibt es bereits Alkoholverbote im öffentlichen Raum, etwa in Nürnberg und Regensburg. Starnberg hat ein Alkoholverbot an der Seepromenade und an bestimmten Uferplätzen beschlossen.
Update vom 28. August, 15.32 Uhr: Die Corona-Fälle in der bayerischen Landeshauptstadt sind wieder stark angestiegen. Im aktuellen Bericht der Stadt München (Stand: Donnerstag, 27. August, 23.59 Uhr) steht, dass es 102 Neu-Infizierte im Stadtgebiet gibt. Damit gibt es 8574 Menschen, die an Covid-19 seit Beginn der Pandemie erkrankt sind. Jedoch haben schon 7381 Personen die Krankheit überstanden. 223 Infizierte sind an dem Virus gestorben.
Die Reproduktionszahl in München liegt bei 1,37. Das heißt, 100 Menschen stecken 137 weitere Menschen mit dem Virus an. Ziel ist es, den sogenannten R-Wert so weit wie möglich unter eins zu halten, um die Verbreitung von Corona zu verhindern.
Update vom 28. August, 14.33 Uhr: In München gilt nach einem weiteren Anstieg der Corona-Zahlen von Freitag an ein nächtliches Alkoholverbot für den öffentlichen Raum. Der Frühwarnwert von 35 Infizierten pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen war am Freitag nach Zahlen des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) überschritten und lag bei 35,27 „Damit tritt die Allgemeinverfügung in Kraft, die wir erlassen haben“, sagte ein Sprecher der Stadt.
Der Verkauf von Alkohol ist nun ab 21 Uhr bis sechs Uhr morgens verboten. Außerdem darf Alkohol im öffentlichen Raum ab 23 Uhr bis sechs Uhr nicht mehr konsumiert werden. Ausnahmen gelten jeweils für den Ausschank in der Gastronomie und bei genehmigten Veranstaltungen.
Update vom 27. August, 21.30 Uhr: Für die freiheitsliebenden Münchner wird es nun ganz eng. Das angekündigte Alkoholverbot wird angesichts eines 7-Tage-Inzidenz von 33,84 (siehe Update vom 27. August, 14.55 Uhr) höchstwahrscheinlich sehr bald greifen. Schon am Freitag könnte der Wert die magische 35er-Marke knacken. Dann treten folgende Regelungen in Kraft, wie die Stadt informiert:
Bei einem Verstoß gegen diese Beschränkungen drohen empfindliche Bußgelder als Strafe: Trinkt man in der besagten Situation zwischen 23 Uhr und 6 Uhr Alkohol in der Öffentlichkeit, beträgt das Bußgeld mindestens 150 Euro. Verkäufer, die dann nach 21 Uhr Alkohol verkaufen, zahlen mindestens 500 Euro. Es heißt aber ausdrücklich: „Abhängig von Situation und Verhalten sowie im Wiederholungsfall kann das Bußgeld jeweils höher ausfallen.“
In Corona-Zeiten ist vieles anders - auch in den Münchner Bädern. Jetzt gibt es Ärger im Dantebad. Denn dort ist privater Schwimmunterricht verboten. Eine Lehrerin ist empört.
Update 27. August, 14.55 Uhr: Viel fehlt nicht mehr zum abendlichen Alkoholverbot. Laut aktueller Verkündung der Stadt München liegt die 7-Tage-Inzidenz in der Isar-Metropole aktuell bei 33,84 (am Dienstag belief sie sich noch auf 29,29). Bei einem Wert von 35 tritt das Alkoholverbot in Kraft.
Am Mittwoch wurden in der Landeshauptstadt 101 neue Corona-Fälle bestätigt. Zuletzt waren an einem einzelnen Tag am 30. April über 100 Infizierte hinzugekommen (damals 124).
Die Reproduktionszahl beläuft sich derzeit auf 1,35. Auch hier ist es im Vergleich zum Vortag (1,03) zu einem merklichen Anstieg gekommen.
Update 27. August, 8.48 Uhr: Auch sie schauen ganz genau hin, wenn die Stadt München täglich die Zahl der aktuell mit dem Coronavirus infizierten Bewohner veröffentlicht: Franz Rauch (P1), Hans-Georg Stocker (Backstage) und Mathias Scheffel (Pacha) betreiben bekannte Diskotheken bzw. Veranstaltungslocations in der Isar-Metropole.
Unlängst hatte Ministerpräsident Söder klargestellt, dass eine Wiedereröffnung von Bars und Clubs noch in weiter Ferne liege. Bild hat das Münchner Event-Trio gemeinsam zur aktuellen Lage befragt. „Was sollen wir noch machen? Die einzige Hoffnung, die wir im Moment haben, ist ein Impfstoff. Sonst sind wir bald alle pleite“, klingt bei P1-Chef Rauch langsam die Verzweiflung durch.
Stocker stößt sauer auf, dass mittlerweile eine ganze Branche in Verruf geraten sei: „Eine geordnete Party zu feiern ist doch kein Delikt wie ein Raubüberfall - mittlerweile werden wir ja fast in diese kriminelle Ecke geschoben“. Unkontrollierte Exzesse wie am Gärtnerplatz oder an der Isar würde es nicht geben, wären Clubs in der Stadt geöffnet - so argumentieren die Betreiber.
Gegenüber Bild formuliert Pacha-Boss Scheffel einen Vorschlag: „Man könnte doch die Clubs auch mal mit Testphase, etwa vier Wochen, öffnen. Wenn es nicht funktioniert, kann man ja wieder schließen. Wir können garantieren, dass jeder Gast sorgfältig registriert wird. Infektionsketten wären jederzeit nachvollziehbar“.
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Update vom 26. August, 14.32 Uhr: In München gab es gestern (Dienstag, 25. August) 81 neue bestätigte Corona-Fälle. Die so wichtige 7-Tage-Inzidenz für München steigt damit weiter auf 29,29. Ab der Marke 35 drohen bekanntlich empfindliche neue Beschränkungen vor allem beim Münchner Nachtleben. Kurz vor dem Bund-Länder-Treffen mit Kanzlerin Merkel zur Corona-Krise ergreift die Bundesregierung bereits eine Maßnahme.
Update 25. August, 15.50 Uhr: In München wurden am gestrigen Montag, 24. August (Stand 23.59 Uhr), 86 neue Coronavirus-Fälle bestätigt. Damit sind bislang insgesamt 8282 Infektionen gemeldet, wie die Stadt München auf Twitter bekannt gab. Die 7-Tage-Inzidenz sank somit wieder von 30,92 auf 27,93 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in sieben Tagen.
Der Trend ist somit wieder positiv und das angekündigte Verbot von Alkohol-to-Go ab 21 Uhr und dem Konsum von Alkohol an öffentlichen Plätzen, dass Oberbürgermeister Reiter (SPD) und die Stadt München am Vormittag angekündigt hatten, sollte die 7-Tage-Inzidenz auf 35 oder höher steigen, greift zunächst nicht.
Update 25. August, 11.50 Uhr: Die Zahlen sind besorgniserregend“, erklärte Ministerpräsident Markus Söder am Dienstagvormittag in einer Videobotschaft, die über seinen Twitter-Account verbreitet wurde. Es drohe eine „ähnliche Entwicklung, wie wir sie im März, April dieses Jahres hatten“, warnt der CSU-Politiker: „Deswegen müssen wir jetzt umso besorgter sein.“
Es gehe jetzt nicht darum, die Zügel weiter zu lockern, sondern sie etwas anzuziehen. Man müsse sich Urlaubsrückkehrern, Familienrückkehrern, aber „auch dem Leichtsinn stellen, der bei vielen Partys und Partygeschehen in Deutschland stattfindet“, so Söder weiter.
Bei Verstößen brauche es höhere Strafen, findet der CSU-Chef. „Insgesamt ist klar: Die Lage wird nicht einfacher.“ Um einen Lockdown zu verhindern, „müssen wir dort reagieren, wo es regional geboten ist.“ Es gebe keinen Anlass zur Panik, „aber zu großer Besorgnis.“
Update 25. August, 6.20 Uhr: Drastische Maßnahmen bahnen sich an: Vorstellbar ist, dass der Verkauf von alkoholischen Getränken zum Mitnehmen ab 21 oder 22 Uhr in München in Bälde untersagt wird, der Konsum im öffentlichen Raum ab 23 Uhr. Darauf haben sich die Fraktionen bei einem Runden Tisch zum Gärtnerplatz geeinigt. Nach Informationen unserer Zeitung geht das Referat für Gesundheit und Umwelt davon aus, dass die 35er-Marke spätestens am Mittwoch erreicht wird.
Unterstützer einer Online-Petition haben neben dem Gärtnerplatz nun einen weiteren „Brennpunkt der Stadt“ ausgemacht.
Update 24. August, 15.20 Uhr: Ministerpräsident Söder dürfte nach seinen mahnenden Worten aufmerksam mitlesen: In München wurden für vergangenen Freitag 68, für Samstag 30 sowie für Sonntag, 23. August (Stand 23.59 Uhr), 41 neue Corona-Fälle gemeldet.
Die 7-Tage-Inzidenz für München beträgt inzwischen 30,92. Sie entspricht der Anzahl der für die letzten sieben Tage neu gemeldeten Fälle pro 100.000 Einwohner und wird täglich vom Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) bayernweit ermittelt.
Um lokale Ausbruchsereignisse rechtzeitig eindämmen zu können, wurde für die 7-Tage-Inzidenz ein Schwellenwert von 50 sowie als „Frühwarnsystem“ ein Signalwert von 35 festgelegt. Viel fehlt also auch in München nicht mehr. Bei ihrer letzten offiziellen Verkündung am Donnerstag (20. August) hatte die Stadt noch einen Wert von 27,05 vermeldet.
Die Reproduktionszahl für München liegt bei 0,76 (Stand 23.8.) – das bedeutet, dass statistisch gesehen 100 Infizierte 76 Menschen neu anstecken. Je deutlicher die Reproduktionszahl über 1 liegt, umso schneller breitet sich das Coronavirus weiter aus. Je weiter sie unter 1 sinkt, umso weniger Neuinfektionen sind zu erwarten.
Ursprungsmeldung (24. August, 12.50 Uhr):
München - Mit höheren Bußgeldern für Maskenverweigerer und mehr Kontrollen will Bayern die Dynamik der zweiten Corona-Welle in Bayern ausbremsen. „Wir werden den Bußgeldkatalog auf 250 Euro im einmaligen Fall und bis 500 Euro bei mehrmaligen Verstößen anheben“, sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Montag in München.
Für Verstöße gegen Quarantäneauflagen sollen zudem 2000 Euro fällig werden. „Wir hoffen, dass es zu einer noch besseren Einhaltung kommt“, sagte Söder.
Das Innenministerium erarbeite gerade mit dem Gesundheitsministerium den Bußgeldkatalog, er solle noch im Laufe der Woche bekannt gemacht werden. Ein Beschluss des Kabinetts ist für die Novelle nicht notwendig. Künftig sollen dann auch Polizisten direkt Verwarnungen aussprechen können, bislang waren hierfür die Gesundheitsämter und die Ordnungsämter verantwortlich.
Insbesondere im privaten Bereich gelten die Kontrollen von Corona-Auflagen - auch was die Zahl von Gästen auf privaten Feiern angeht - als in der Praxis kaum machbar.
Im Kampf gegen die Pandemie kündigte Söder zudem eine Ausweitung der Corona-Testzentren auf Bahnhöfen für Fernbusse an. Bislang gibt es nur an Autobahnen, Flughäfen und normalen Bahnhöfen mit Fernverkehr Testzentren. Spätestens ab Anfang September würden dann auch die regionalen Testzentren ihre Arbeit aufnehmen.
Das bayerische Rosenheim hatte am Wochenende den Grenzwert für Corona-Neuinfektionen binnen sieben Tagen pro 100.000 Einwohnern überschritten. Der Wert lag bei 53,7, die von Bund und Ländern festgelegte Grenzzahl bei 50. Daraufhin traten in Rosenheim diverse Einschränkungen in Kraft.
Auch in der Landeshauptstadt München stieg der Wert sogenannten 7-Tage-Inzidenz in den vergangenen Tagen stark an. Am Donnerstag (20. August) wurde zuletzt ein Wert von 27,05 vermeldet. *tz.de ist Teil des Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerks.
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Stephanie Jacobs verlässt ihren Posten als Referentin für Gesundheit und Umwelt im Münchner Rathaus. Die 43-Jährige wechselt in Kürze in das bayerische Gesundheitsministerium.