Corona-Alarm am Münchner Schlachthof: 170 Tests nötig - Sprecherin erklärt, warum Betrieb weiterläuft
Auch in Münchner Fleischbetrieben gibt es jetzt Coronavirus-Infektionen. In den Betrieben wurden umgehend Reihentests durchgeführt. Genaue Fallzahlen stehen noch aus.
- München hat zwei große Schlachthäuser jeweils für Rinder und Schweine.
- Nun haben sich dort Mitarbeiter mit Sars-CoV-2* infiziert.
- In den Betrieben wurden umgehend Reihentestungen durchgeführt.
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München - Im Münchner Schlachthof sind zwei Mitarbeiter der Schweineschlachtung positiv auf das Corona-Virus* getestet worden. Das teilt das Referat für Gesundheit und Umwelt (RGU) mit. Die betroffenen Mitarbeiter seien sofort in häusliche Quarantäne* geschickt worden, das gelte auch für die Kontaktpersonen.
Abschließende Zahlen will das Referat noch bekannt geben. Die Test sind noch nicht alle abgeschlossen. Gesundheitsreferentin Stephanie Jacobs sagte aber am Montag: „Zustände wie in Nordrhein-Westfalen können wir in München allerdings ausschließen.“
Coronavirus-Alarm in München: 101 Testungen bei der Rinderschlachtung
Unter anderem waren am 9. Mai in einem Schlachthof von Westfleisch in Coesfeld 196 Mitarbeiter positiv getestet worden. Die Landesregierung hatte daraufhin alle Mitarbeiter von Schlachtbetrieben in NRW auf das Coronavirus testen lassen. Bayern zog nach.
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) ordnete auch für bayerische Betriebe Reihentestungen* des Personals an. Das erledigte das RGU beim Personal der beiden großen Schlachtbetriebe.
In München gibt es mit der Rinderschlachtung und der Schweineschlachtung gleich zwei große Betriebe. Bei der Rinderschlachtung wurden 101 Testungen durchgeführt, die alle negativ ausfielen. 23 weitere Mitarbeiter sollen noch getestet werden, da sie beim ersten Mal nicht anwesend waren.
Corona-Infektionen in Münchner Schlachthof: Betrieb soll weiter gehen
Bei der Schweineschlachtung erfolgten 69 Testungen, davon waren zwei positiv. Sie hatten allerdings keine Symptome gezeigt. „Diese Personen haben ihren Wohnsitz im Umland, werden dort isoliert und wie auch ihre Kontaktpersonen von den dortigen Gesundheitsämtern betreut“, sagte eine Sprecherin des Referates.
Für Infizierte ist, soweit keine stationäre Behandlung nötig ist, eine Isolation* anzuordnen. Kontaktpersonen der Kategorie 1 sind grundsätzlich für 14 Tage nach dem letzten Kontakt zur erkrankten Person in Quarantäne zu nehmen. Und: Der Schlachtbetrieb gehe wie gewohnt weiter.
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