Frau klagt Partner-Agentur an: Sie erhielt nur schlechte Vorschläge

Eine Frau suchte mithilfe einer Agentur den richtigen Partner, bekam aber nur schlechte Vorschläge. Deshalb wollte sie ihr Geld zurück und zog vor Gericht.
München - Sie sehnte sich nach Romantik zu zweit, doch am Ende blieb die Frau sogar auf ihren Kosten sitzen - und wieder einmal allein. Obwohl sie doch sogar richtige Profis engagiert hatte...
Nur schlechte Vorschläge: Männer entsprachen nicht ihren Vorstellungen
Doch auch wer mithilfe einer Agentur nach der großen Liebe sucht, aber ohne Erfolg bleibt, hat keinen Anspruch auf eine Rückzahlung der Vermittlungssumme. So entschied das Landgericht München I. Einer beklagten Vermittlungsagentur könne demnach keine arglistige Täuschung vorgeworfen werden, entschieden die Richter im Fall einer Kundin der Agentur. Das Landgericht wies die Klage der Frau gegen die Agentur auf Rückzahlung von 7400 Euro schließlich ab.
Die Frau hatte sich auf eine Anzeige in einer Fachzeitschrift bei der Agentur gemeldet. Nachdem beide Seiten einen Partnervermittlungsvertrag geschlossen hatten, bekam die Klägerin 31 Partnervorschläge. Jedoch beschwerte sie sich darüber, dass die Vorschläge nicht ihrem Anforderungsprofil entsprochen hätten. So sei ihre private und berufliche Situation nicht berücksichtigt worden. Beispielsweise seien ihr ein Alter bis maximal 50 Jahre und die Optik wichtig gewesen. Zudem sei sie zeitlich und örtlich unflexibel.
Landgericht weist Klage ab: „Kein Anrecht auf erfolgreiche Vermittlung“
Das Gericht wies die Klage ab, weil weder eine Täuschung noch ein Verstoß gegen die guten Sitten vorlägen. Die Agentur schuldet der Frau laut Vertrag keine erfolgreiche Vermittlung. Ihre Angaben im Formular habe die Agentur bei den vorgelegten Partnervorschlägen berücksichtigt.
Beide Seiten hätten keine Vereinbarung darüber getroffen, dass lediglich Partner aus München und dem näheren Umkreis in Betracht kämen. Insgesamt seien die Vorschläge „zumindest nicht völlig unbrauchbar gewesen“.
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