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Schuhbecks Anti-Knast-Plan: Münchner Star-Koch spielt auf Zeit - „Noch keine Wiedergutmachung geleistet“

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Koch Alfons Schuhbeck
Alfons Schuhbeck wurde zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. © Matthias Balk/dpa

Zu drei Jahren und zwei Monaten Haft hat das Landgericht München I Star-Koch Alfons Schuhbeck (73) wegen Steuerhinterziehung verurteilt. Doch er legte Revision ein - und spielt jetzt auf Zeit. Sollte Schuhbeck einen Investor finden, könnte er seine Strafe sogar verkürzen.

München - Alfons Schuhbeck und seine Steuerschuld: Bis jetzt hat der Star-Koch nur 150 Euro von knapp 1,2 Millionen Euro beglichen, die er ans Finanzamt zahlen muss. Das ist Teil seiner Haftstrafe von drei Jahren und zwei Monaten. Doch Schuhbeck hat Revision beantragt - er greift sein Urteil an. Und hat einen persönlichen Anti-Knast-Plan erarbeitet.

Der sieht vor allem vor, einen Investor zu finden, der Schuhbecks Steuerschulden gegenüber dem Finanzamt übernimmt - und gleichzeitig die insolventen Unternehmen voranbringt. Beinahe wäre es vor Wochen schon soweit gewesen, beteuerten Schuhbecks Anwälte. Doch dieser Investor sei „kurzfristig abgesprungen.“ Noch am selben Tag war Schuhbeck dann vom Landgericht verurteilt.

München: Schuhbeck will Verantwortung für seine Fehler übernehmen - doch sein Urteil greift er an

Er stehe zwar „zu seiner Schuld und übernimmt die Verantwortung für den von ihm verursachten Schaden“, teilten Schuhbecks Anwälte mit - doch seine Haftstrafe will der Star-Koch nicht akzeptieren. Jetzt wird der Bundesgerichtshof seinen Steuerfall prüfen. Dahinter steckt Teil zwei des Plans: Denn durch die Revision kann Schuhbeck seinen Haftantritt um etwa ein Jahr verzögern. Noch vier Wochen hat das Landgericht Zeit, sein Urteil schriftlich zu formulieren. Die „vorgehaltenen Steuerverkürzungen sowie die Erwägungen zur Strafzumessung“ will Schuhbeck nachvollziehen können. Seine Anwälte wissen: Bis zu einem halben Jahr dauert im Anschluss die Urteilsprüfung durch den Bundesgerichtshof. Sollte dieser Rechtsfehler feststellen, käme es zum Wiederholungsprozess am Landgericht - frühestens aber im Herbst 2023.

Bis dahin hätte Schuhbeck also Zeit, den Investor zu finden - und wäre auf freiem Fuß. Teil drei von Schuhbecks Plan sieht vor: Wenn er seine Steuerschuld beglichen hat, gilt das als Schadenswiedergutmachung. Was wiederum seine Strafe bei einem erneuten Urteil „erheblich reduzieren könnte“, wie unsere Redaktion aus Justizkreisen weiß. Sogar eine Halbierung seiner Strafe liege im Bereich des Möglichen. Das bedeutet: Aktuell müsste Schuhbeck von 38 Monaten mindestens 19 im Knast absitzen. Würde seine Strafe auf zweieinhalb Jahre reduziert, läge die Knastzeit nur noch bei 15 Monaten. 

Alfons Schuhbeck: Durch einen Investor will er die Steuerschulden zahlen - und seine Strafe verringern

Danach käme Schuhbeck auf Bewährung frei. Und könnte durch Haftlockerungen noch schneller in seinen Alltag zurückkehren - so wie einst Uli Hoeneß, der trotz dreieinhalb Jahren Haftstrafe tatsächlich nur sieben Monate in der JVA Landsberg saß, bis er tagsüber wieder beim FC Bayern arbeiten durfte - und als Freigänger nur noch nachts in die Zelle musste.

Bei Schuhbeck könnte das ähnlich laufen. Dass der Star-Koch gar nicht in Haft muss, bleibt unwahrscheinlich. Richterin Andrea Wagner sah die Möglichkeit einer Bewährung „nicht ansatzweise“. Zu hoch ist seine Steuerschuld! Dazu kommt: Dem Landgericht ist bislang „in dieser Sache keine Schadenswiedergutmachungsbemühungen bekannt geworden“, sagt Sprecher Laurent Lafleur.

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